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Schiedsverfahren
Schieds- oder Gutachterverfahren können die geeignete Wahl sein, um Konflikte rasch zu lösen. Dafür muss eine entsprechende Klausel im Vertrag oder in den AGBs eingefügt werden.
Schiedsverfahren erlauben es den Parteien, ihren Konflikt außerhalb des normalen Gerichtssystems zu lösen. Schiedssprüche haben dieselbe rechtliche Wirkung wie Gerichtsurteile und können bei Nichtbefolgung vollstreckt werden. Parteiautonomie steht beim Schiedsgericht immer im Vordergrund, da sie Vertrauen aufbaut. Die Parteien entscheiden, ob sie eine/n Einzelschiedsrichter/in wollen oder einen dreiköpfigen Schiedsrichtersenat. Zudem können sie alle Schiedsrichter/innen frei bestimmen. Das Schiedsgericht unterstützt die Parteien nur, wenn sie auf ihre Autonomie verzichten und die Entscheidung dem Schiedsgericht überlassen.
Das Schiedsgericht ernennt die Schiedsrichter/innen aus den eigenen Verzeichnissen, oder wählt sie aus den Verzeichnissen der Partnerinstitutionen aus: VIAC – Vienna International Arbitral Center und Schiedsgericht Verona.
Ein Schiedsverfahren darf maximal 300 Tage dauern, nur die Parteien dürfen diese Dauer verlängern. Die Verhandlungen finden ohne zusätzliche Kosten in deutscher, italienischer und teilweise englischer Sprache statt. Online-Verhandlungen ohne Reisekosten gehören ebenfalls zum Angebot des Schiedsgerichtes. Und was ist, wenn der Streit eine technische Bewertung verlangt? Wären in gewissen Fällen fachlich ausgebildete Gutachter/innen die zielführendere Lösung? Das Schiedsgericht bietet Gutachterverfahren und zusammengesetzte „Gutachter- und Schiedsverfahren“ an. Allerdings muss die entsprechende Klausel im Vertrag enthalten sein.









