Contrast:High contrast|Normal view
Eintragung ins Register
Wie erfolgt die Eintragung und welche Kosten sind damit verbunden?
Die Eintragung im Register erfolgt telematisch über das von den Handelskammern bereitgestellte Portal innerhalb von sechzig Tagen ab dem 14. Mai 2025.
Die zuständige Handelskammer stellt jedem Hersteller und Importeur eine Eintragungsnummer für das Reifenregister aus, die in den Geschäftsdokumenten angegeben werden muss. Die Eintragung ins Register ist für Personen, die eine neue Tätigkeit als Hersteller/Importeur von Reifen beginnen, von Anfang an zwingend erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Eintragung müssen Hersteller und Importeure folgende Gebühren entrichten:
- Konzessionsgebühren, in der durch die geltenden Vorschriften festgelegten Höhe (derzeit 168,00 €), da es sich um ein befähigendes Register handelt.
- Virtuelle Stempelsteuer: in der durch die geltenden Vorschriften festgelegten Höhe (derzeit 16,00 €), bei Einreichung des Antrags.
- Jahresbeitrag: Der Beitrag wird berechnet, indem die vom Hersteller oder Importeur gemeldete Gesamtmenge der im Vorjahr auf den Markt gebrachten Reifen mit dem Einheitstarif multipliziert wird. Für neu tätige Hersteller oder Importeure wird die Menge für das erste Tätigkeitsjahr geschätzt.
Die Zahlung der Stempelsteuer und des Jahresbeitrags erfolgt über den Zahlungskanal PagoPA oder über die von den Handelskammern bereitgestellten telematischen Zahlungsmethoden.
Die Konzessionsabgaben werden auf das Konto der „Agenzia delle Entrate“ überwiesen, wobei die gescannte Einzahlungsbestätigung beigefügt wird.
Was this information useful?