Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5

Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorien 1, 4, 5

  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich fehlendes Vorhandensein der Verbots-, Verfalls- oder Aufhebungsgründe wovon im Art. 67 der G.V. Nr. 159 vom 6. September 2011 (Antimafia-Bestimmungen) (.dotx 33,8 KB) unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, welcher den Antrag um Eintragung einreicht;
  • Formblatt RT (.dotx 38,11 KB): ein Formblatt RT für jeden technischen Verantwortlichen mit Angabe der Kategorie/n und Klasse/n, wofür der Auftrag angenommen wird;
  • Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB);
  • Kopie des Personalausweises des/r technischen Verantwortlichen;
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde von Seiten des gesetzlichen Vertreters jener Unternehmen, bei denen der technische Verantwortliche die erforderliche Berufserfahrung erlagt hat: es müssen daraus ausdrücklich die spezifische Art der Erfahrung, die Qualifikation und die Anzahl der Jahre hervorgehen – die Sektion behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit weitere Informationen anzufordern;  
  • Kopien der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite), oder, falls diese noch nicht vorhanden sind, der provisorischen Fahrzeugscheine zusammen mit einer Ablichtung der Einkaufsrechnung oder der Eigentumsbescheinigung;
  • sollten die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens, oder im Fruchtgenuss oder Leasing (diese Formen der Verfügbarkeit sind auf den Fahrzeugscheinen angeführt) sein, Kopien der Verträge für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt oder Mietvertrag ohne Fahrer oder Leihvertrag ohne Fahrer. Für die Rechtstitel „Fruchtgenuss“ und „Leasing“ müssen die Kopien der betreffenden Verträge nur dann eingereicht werden, wenn das Unternehmen noch nicht über die definitiven Fahrzeugscheine verfügt. Das Rundschreiben des Nationalen Komitees des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe Prot. Nr. 995 vom 9. September 2013 informiert sehr detailliert über die möglichen Formen der Verfügbarkeit der Fahrzeuge in Bezug auf die Eintragung im Verzeichnis;
  • Kopie der Werkverkehrslizenzen für die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke, falls vorhanden;
  • im Falle von Fahrzeugen, die für den Werkverkehr bestimmt sind, Unterlagen die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens/der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen und Bilanzen der letzten zwei Geschäftsjahre) oder die Bestätigung eines Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) für folgende Beträge:
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug;
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde bezüglich der für jedes Fahrzeug notwendigen Mindestanzahl von Arbeitern (.dotx 33,94 KB), vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben (nur für die Eintragung in Kategorie 1 erforderlich);
  • das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Bescheinigung über die technische Eignung der Fahrzeuge/Wechselbehälter (diese wird beim Abschluss des Antrages vom System automatisch generiert und muss vom technischen Verantwortlichen mit den fehlenden Daten vervollständigt werden) - Videoanleitung;
  • das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen;
  • die Finanzgarantien (für die Tätigkeit der Sammlung und des Transportes von gefährlichen Abfällen) sind nach entsprechender Anfrage seitens der Sektion zu leisten;
  • die Jahresgebühren sowie die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € sind zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den seitens der Sektion mitgeteilten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen;
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