Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Elektro- und Elektronikgeräte (AEE)

Elektro- und Elektronikgeräte“ (AEE): Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind.

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