Freiwillige europäische Gütezeichen
Die Europäische Gemeinschaft ermöglicht den freiwilligen Beitritt zu weiterführenden Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes.
Die damit verbundenen Vorteile für Unternehmen sind:
- Die Verwendung von Gütezeichen, welche von der Gemeinschaft und teilweise auch vom Ausland unterstützt werden, um Erzeugnisse mit bestimmten Charakteristiken hervorzugeben;
- Diese können Bestandteil von öffentlichen Ausschreibungen durch europäische oder nationale Institutionen sein;
- Derartige Mitgliedschaften können als Ersatz für Konformitätsvermutung bezüglich gesetzlich festgelegter Umweltauflagen dienen.
Energy Star Energiesparprogramm
Programm der Europäischen Gemeinschaft bezüglich einer effizienten Verwendung von Energie durch Bürogeräte.
Rechtsquellen: Europäische Verordnung 106/2008/EG (Ersetzt die VO 2422/2001/EG); Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft für die Koordinierung der Programme zur Kennzeichnung energieeffizienter Bürogeräte
Ecolabel - Umweltfreundliche Erzeugnisse und Dienstleistungen
Das europäische System zur Verwendung ökologischer Gütezeichen ist Erzeugnissen vorbehalten die im Vergleich zu ähnlichen Produkten geringere negative Auswirkungen auf die Umwelt verursachen. Deren Beitrag besteht in der effizienten Verwendung von Ressourcen und der Durchsetzung hoher Standards im Dienste des Umweltschutzes. Dieses Ziel wird mittels der Bereitstellung an die Verbraucher von fundierten und wissenschaftlich abgestützten Leitlinien und Informationen zu diesen Erzeugnissen, angestrebt.
Das Gütezeichen Ecolabel wird unter anderem in Kombination mit folgenden Rechtsquellen angebracht:
- Richtlinie 92/75/EG bezüglich der Etikettierung zum Energieverbrauch von Haushaltsgeräten;
- Verordnung 2092/91/EWG zur biologischen Landwirtschaft.
Rechtsquellen: Europäische Verordnung 1980/2000/EG.
Eco-Management und Audit System
Auf gemeinschaftlicher Ebene vereinheitlichtes Eco-Management und Audit System für private wie öffentliche Organisationen zur Erstellung des Ist-Zustandes einer Umweltbilanz samt möglichen Verbesserungsmöglichkeiten. Ziel ist auch die Vermittlung von diesbezüglichen Informationen und Fortschritten an die Öffentlichkeit und andere Interessensgruppen.
Rechtsquellen: Europäische Verordnung 761/2001/EG.
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