Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Produktspezifische Auflagen

Bei Erzeugnissen die durch spezifische Vorschriften in Europäischen Richtlinien oder anderen Gemeinschaftsbestimmungen fallen, sowie von den diesbezüglichen Umsetzungen in nationales Recht geregelt werden, sind zusätzliche Hinweise auf den Produkten wiederzugeben.

Beispiele an Erzeugnissen die zusätzlichen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften unterliegen

Beispiele an Erzeugnissen deren Einbringung in den Markt mit einer Meldepflicht verbunden ist

Schutzausrüstung

Beim Verkauf bzw. Handel von Schutzausrüstung ist höchste Vorsicht geboten, da Sonderregeln gelten. Bei einem Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Unter Schutzausrüstung wird Ausrüstung angesehen, die entworfen und hergestellt wird, um von einer Person als Schutz gegen ein oder mehrere Risiken für ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit getragen oder gehalten zu werden. Eine Schutzmaske fällt beispielsweise in diesen Bereich. Hier finden Sie auch Erstinformationen zu Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel.

Für Aspekte die nicht eigens in produktspezifischen Bestimmungen geregelt sind, finden die oben wiedergegebenen Mindestinformation gegenüber dem Verbraucher Anwendung die im Zuge des Konsumentenkodexes eingeführt wurden.

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Kontakt

Produktsicherheit und Etikettierung

0471 945 698 - 660