Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Das Ministerialdekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums mit Bezug auf die Mitteilung, den Zugang und die Einsichtnahme in die beim Handelsregister geführten Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit, juristischen Personen des Privatrechts sowie Trusts, welche steuerrechtlich relevante Rechtswirkungen entfalten, und ähnlicher Einrichtungen wurde im Gesetzesanzeiger Nr. 121 vom 25. Mai 2022 veröffentlicht.
Das Ministerialdekret Nr. 55/2022 sieht vor, dass das Register erst mit dem Erlass der entsprechenden Verordnungen des Ministeriums für wirtschaftlichen Entwicklung seine Tätigkeit aufnehmen wird. Besagte Verordnungen wurde noch nicht veröffentlicht.
Die Meldepflicht des wirtschaftlichen Eigentums betrifft:
• Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften, Gesellschaften zur wechselseitigen Unterstützung, Konsortialgesellschaften)
• Juristische Personen des Privatrechts, welche in dem vom Land bzw. Regierungskommissariat geführten Register eingetragen sind (Vereine, Stiftungen und dgl.)
• Trusts, welche steuerrechtlich relevante Rechtswirkungen entfalten und ähnliche Einrichtungen
Die Meldung der Daten wird ausschließlich mit digitaler Unterschrift der meldepflichtigen Rechtssubjekte über den einheitlichen Vordruck „Comunicazione unica“ erfolgen. Die Übermittlung als beauftragter Freiberufler oder Sonderbevollmächtigter ist daher ausgeschlossen. Wir bitten rechtzeitig zu überprüfen, dass die gesetzlichen Vertreter der meldepflichtigen Gesellschaften und Körperschaften über eine aktive digitale Unterschrift verfügen.
Die meldepflichtigen Rechtssubjekte sind verpflichtet, die Meldungen innerhalb von 60 Tagen ab dem Erlass der Verordnung des Ministeriums, welche die Wirksamkeit des Registers bescheinigt einzureichen.
Weitere Hinweise für die Hinterlegung der Meldung werden vom Amt unverzüglich mitgeteilt.
Bestimmungen, Rundschreiben
Ministerialdekret Nr. 55/2022 (pdf 449 kb)
Informationsschreiben vom 14.06.2022 (pdf 205 kb)
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