Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Steuerbegünstigung für die Transition 4.0

Der kürzlich veröffentlichte Decreto Aiuti Nr. 50/2022 sieht eine weitere Erhöhung der Steuergutschrift für immaterielle Investitionsgüter 4.0 vor. Für Investitionen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 oder bis zur langen Frist des 30. Juni 2023 getätigt werden, erhöht sich der Satz von 20% auf 50%, sofern der Verkäufer bis zum 31. Dezember 2022 den Auftrag angenommen hat und eine Anzahlung von mindestens 20% der Anschaffungskosten geleistet wurde.

Für Investitionen in materielle Güter, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen nach dem Modell der Industrie 4.0 (Anhang A) zweckmäßig sind, wird die Steuergutschrift in Höhe folgender Beträge anerkannt, wenn sie zwischen 2023 und 2025 getätigt werden:

  • 20% der Kosten für den Teil der Investitionen, der 2,5 Mio. EUR nicht überschreitet
  • 10% der Kosten für den Teil der Investitionen, der 2,5 Mio. € übersteigt und bis zu 10 Mio. € beträgt
  • 5% der Kosten für den Teil der Investitionen, der 10 Mio. EUR übersteigt, bis zu den förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20 Mio. EUR

Für Investitionen in immaterielle Güter im Zusammenhang mit Investitionen in materielle "Industrie 4.0"-Güter (Anhang B) wird die Dauer der Befreiung bis 2025 verlängert und für die Jahre nach 2023 wird der Betrag wie folgt schrittweise reduziert:

  • 50% im Jahr 2022
  • 20% im Jahr 2023
  • 15% im Jahr 2024
  • 10% im Jahr 2025

Die Maßnahmen sind für Unternehmen bestimmt, die in neue materielle und immaterielle Investitionsgüter investieren, die der technologischen und digitalen Transformation von Produktionsprozessen dienen und für Produktionsanlagen im Staatsgebiet bestimmt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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