Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
Beiträge und Förderungen für das weibliche Unternehmertum

Maßnahmen für die Selbständigkeit

Nuove imprese a tasso zero

Die Maßnahme "Nuove imprese a tasso zero" zielt darauf ab, die Gründung und Entwicklung von KMU zu unterstützen, an denen mehrheitlich oder vollständig junge Menschen (zwischen 18 und 35 Jahren) oder Frauen beteiligt sind.

Die Investitionsprogramme von Unternehmen, die für höchstens 36 Monate gegründet werden, können förderfähige Ausgaben von bis zu 1.500.000 EUR vorsehen; diese Obergrenze kann auch einen Betrag zur Deckung des Betriebskapitalbedarfs (der im Geschäftsplan zu begründen ist und für die Bezahlung von Rohstoffen, für die Durchführung der Unternehmenstätigkeit erforderlichen Dienstleistungen und für die Nutzung von Vermögenswerten Dritter verwendet werden kann) von bis zu 20 % der Investitionsausgaben umfassen.

Für Unternehmen, die seit mehr als 36 Monaten und nicht länger als 60 Monate bestehen, darf der Betrag der förderfähigen Ausgaben 3.000.000 € nicht übersteigen.

Die Anträge auf Erleichterung sind ausschließlich elektronisch auszufüllen, und zwar mit Hilfe des elektronischen Verfahrens, welches im Laufe dieses Jahres auf der Website invitalia.it zur Verfügung stehen wird.

Weitere nützliche Informationen finden Sie hier.

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Kontakt

Beirat zur Förderung des weiblichen Unternehmertums

0471 945 610