Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Steuerbegünstigung für die Transition 5.0

Um den Übergang der Unternehmen zum digitalen und energetischen Wandel zu unterstützen, wurde der Plan Transition 5.0 aufgestellt (DL Nr. 19/2024, Art. 38).

Alle in Italien ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten können die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftssektor, ihrer Größe und der für die Ermittlung der Unternehmenseinkünfte angewandten Steuerregelung.

Der Steuerbonus wird für Neuinvestitionen gewährt, die im Laufe des Zweijahreszeitraums 2024-2025 in Produktionsanlagen auf dem Staatsgebiet getätigt werden, sofern die durchgeführten Innovationen zu einer Senkung des Energieverbrauchs der Produktionseinheit um mindestens 3% führen, die sich auf 5% erhöht, wenn sie auf den für die Investition geplanten Prozess bezogen wird. Förderfähig sind insbesondere Investitionen in neue Sach- und Investitionsgüter, die in Anhang A und Anhang B des Gesetzes Nr. 232/2016 aufgeführt sind. In dem Dekret werden die Merkmale der zusätzlichen Wirtschaftsgüter, die für die Begünstigung in Frage kommen, im Einzelnen aufgeführt.

Die Steuergutschrift gilt u. a. für:

(a) Investitionen in neue Sachanlagen, die für die Geschäftstätigkeit zur Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch bestimmt sind, mit Ausnahme von Biomasse, 

(b) Ausgaben für die Ausbildung des Personals zum Zweck des Erwerbs oder der Vertiefung von Kenntnissen über Technologien, die für die Umsetzung der digitalen und energetischen Umstellung der Produktionsprozesse relevant sind.

In dem Dekret ist außerdem festgelegt, dass die Leistung von der Einreichung geeigneter, von einem unabhängigen Experten ausgestellter Bescheinigungen abhängig gemacht wird.

Der Steuerbonus beläuft sich auf:

  • 35 % für Investitionen bis zu 2,5 Mio. EUR;
  • 15 % der Ausgaben für Investitionen, die 2,5 Mio. EUR übersteigen und bis zu 10 Mio. EUR betragen;
  • 5 % der Ausgaben für Investitionen, die 10 Mio. EUR überschreiten, bis zu einer Höchstgrenze von 50 Mio. EUR an förderfähigen Kosten pro Jahr und begünstigtem Unternehmen.

Die Steuergutschrift erhöht sich und kann bei einer Senkung des Energieverbrauchs um 6% bzw. 10% bis zu 40% bzw. 45% betragen. Die Einsparung wird auf Jahresbasis im Verhältnis zum Vorjahr berechnet, bei neuen Unternehmen wird der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch in Bezug auf ein kontrafaktisches Szenario berücksichtigt.

Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, muss ein telematischer Antrag unter Verwendung des vom Gestore dei Servizi Energetici (GSE) zur Verfügung gestellten Standardformulars und der Dokumentation gestellt werden, zusammen mit einer Mitteilung über die Beschreibung und die Kosten des Investitionsprojekts.

Die Steuergutschrift kann nur mit dem Formular F24 verrechnet werden, das fünf Tage nach Übermittlung der Liste der Begünstigten der Maßnahme durch die GSE an die Agentur über die Telematik-Dienste der Steuerbehörde eingereicht wird.

Weitere Informationen über die Einreichung von Anträgen werden im Umsetzungsdekret enthalten sein. Es wird vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italy innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets erlassen. Darüber hinaus muss dieses Gesetzesdekret innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in ein Gesetz umgewandelt werden. 

Aktualisierungen werden auf dieser Seite folgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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