Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen
Auch im Jahr 2024 fördert die Südtiroler Landesregierung über ein Wettbewerbsverfahren Klein- und Kleinstunternehmen für den Ankauf von beweglichen Gütern. Ziel dieser Beihilferegelung ist die Unterstützung der betrieblichen Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Südtirol eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und betrifft die Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Die Beihilfe wird in Form eines Verlustbeitrags im Ausmaß von 20% der zulässigen Kosten gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in geltender Fassung gewährt.
Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen kumulierbar.
Es kann nur ein Beitragsantrag pro Unternehmen bis zum 30. April 2024, 12:00 Uhr, online übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.