Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Fahrtenschreiber

Vom Schaublatt zum digitalen Gerät

Die Fahrtenschreiber sind Kontrollgeräte, welche in einigen Fahrzeugen eingebaut sind, und die Geschwindigkeit, die Distanzen und die Arbeitszeiten anzeigen beziehungsweise aufzeichnen. Die Benutzung der Fahrtenschreiber ist von den Bestimmungen der neu beschlossenen Verordnung (EG) Nummer 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 11.04.2006, geregelt, welche die Verordnung (EWG) Nummer 3820/85 vom 20. Dezember 1985 ersetzt.
Während die Daten bisher in Form von Schaublättern aus Karton aufgezeichnet worden sind, müssen die ab 1. Mai 2006 neu zugelassenen Fahrzeuge  mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

Verordnung (EG) Nummer 561/2006 des Europäischen Parlaments herunterladen (PDF 417 KB)

Der digitale Fahrtenschreiber

Mehr Sicherheit auf der Straße, mehr Garantie für die Transportunternehmen, mehr Effizienz für die Betriebe des Transportsektors und die Kontrollbehörden: diese Ziele verfolgt das in der Europäischen Union und in Italien neu eingeführte System zur digitalen Verwaltung des Transportes von Gütern auf der Straße. Das Herz der Innovation stellen dabei folgende zwei Geräte der modernsten Generation dar: der digitale Fahrtenschreiber, der in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut wird, und die sogenannten Tachographenkarten (smart cards).

Das digitale Kontrollgerät ersetzt die derzeitigen Kontrollgeräte mit Schaublatt. Es ermöglicht eine Überprüfung, ob Fahrer und Transportbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten befolgen. Mit dem Einsatz dieses modernen Systems werden die Verkehrssicherheit erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert. Angestrebt wird eine weitgehende Harmonisierung der Arbeits- und Ruhezeitenregelung, sowie der Verkehrs- und Unternehmenskontrollen. Die Schaffung eines fairen Wettbewerbes im internationalen Transportverkehr soll unterstützt werden.

Da das digitale Kontrollgerät, die verwendeten Kontrollgerätekarten und das Kontrollgerätekartensystem einem hohen Sicherheitsstandard zu genügen haben, wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Manipulations- und Datensicherheit geleistet.

Datenkontrolle: der an die Fahrzeugsensoren in sicherer Art und Weise angeschlossene digitale Fahrtenschreiber registriert auf seiner Speichereinheit die Daten in Bezug auf die Benutzung des Fahrzeuges für den Zeitraum von einem Jahr. Insbesondere werden registriert: die Identität des oder der Fahrer, die Fahrt- und Ruhezeiten, die Fahrmodalität (ein Fahrer oder zwei Fahrer, welche sich abwechseln). Der Fahrtenschreiber registriert auch die Daten, welche das Fahrzeug identifizieren (für immer), die zurückgelegte Strecke, die Funktionsanomalien und Schäden (für ein Jahr), die Geschwindigkeit des Fahrzeuges in den letzten 24 Stunden. Die vier Typologien von Tachographenkarten: jeder Typ von Tachographenkarte hat eine eigene Funktion und einen spezifischen Verwendungszweck, je nachdem, ob diese dem Fahrer, dem Betrieb, der Werkstatt oder der Kontrollbehörde gehört .

Das Netz TACHOnet

Die 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island, sind untereinander mittels eines europäischen Netzes (TESTA II) verbunden und können sich auf diese Weise jederzeit Informationen in Bezug auf die Inhaber der Tachographenkarten austauschen. Das italienische System ist somit eingebunden in ein europäisches Netz zur elektronischen Verwaltung der Daten aller Teilnahmestaaten (TACHOnet).

Ausstellung

Hier finden Sie alle Formulare, Kosten und Informationen zum Ablauf der Ausstellung.

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Kontakt

Fahrtenschreiber

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