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Generalsekretär: Dr. Alfred Aberer Die Daten bezüglich der Aufträge der obersten Leitungsebene befinden sich im Abschnitt "Führungskräfte"    
Die Strafen für die unterlassene Mitteilung von Daten sind vom folgenden Artikel 47 der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 33/2013 vorgesehen. Art. 47 Strafen für besondere Fälle Die unterlassene oder unvollständige Mitteilung der Daten laut Artikel 14 betreffend die vermögensrechtliche…
Präsident Generalsekretär Kollegium der Rechnungsprüfer Verwaltungsrat des Instituts für Wirtschaftsförderung 2013 - 2018 Verwaltungsrat des Instituts für Wirtschaftsförderung 2018 - 2023 Verwaltungsrat des Instituts für Wirtschaftsförderung 2023 - 2028
Transparente Verwaltung im Sinne des R.G. 10/2014 Im Sinne des Regionalgesetzes Nr. 10 vom 29. Oktober 2014, das im Bereich der Transparenten Verwaltung für die Handelskammern von Trient und Bozen angewandt wird, muss diese Information nicht auf der Internetseite der Körperschaft veröffentlicht…
Satzung des Sonderbetriebs "Institut für Wirtschaftsförderung"Satzung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer BozenVerhaltenskodex Kammerpersonal (aktualisiert am 28.11.2016)Disziplinarordnung KammerbediensteteVerordnung über die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen in…
Korruption Handhabung von Dokumenten Whistleblowings Datenzugang, Datenverzeichnisse, Metadaten und Datenbanken