Mit Beschluss des Verwaltungsrates des Institutes (Nr. 13 vom 25.10.2016) sind die Aufgaben laut Art. 7bis des Regionalgesetzes Nr. 3 vom 21. Juli 2000 dem Unabhängigen Bewertungsgremium der Handelskammer Bozen übertragen worden.
Im Sinne des Bereichstarifvertrags kann auf dezentraler Ebene ein zusätzliches Abkommen abgeschlossen werden.
Abkommen 2009 (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Abkommen 2016 (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Abkommen 2025 (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Für das Personal des Instituts für Wirtschaftsförderung, das auf befristete oder unbefristete Zeit eingestellt worden ist, wird der nationale Kollektivvertrag des Tertiärsektors angewandt.
Kollektivvertrag vom 30.07.2019 - nur in italienischer Sprache verfügbar
Teilabkommen zur Erneuerung des…
Unbefristetes Personal - 2015
Unbefristetes Personal - 2016
Unbefristetes Personal - 2017
Unbefristetes Personal - 2018
Unbefristetes Personal - 2019
Unbefristetes Personal - 2020
Unbefristetes Personal - 2021
Unbefristetes Personal - 2022
Unbefristetes Personal - 2023
Unbefristetes…
Die untenstehenden Tabellen geben die Anwesenheits- und Abwesenheitsquote des Personals des Instituts der einzelnen Abteilungen der Kammer wieder. Bei der Berechnung der Anwesenheits- und Abwesenheitstage des Personals mit vertikaler Teilzeitbeschäftigung sind diese im Verhältnis zum Prozentsatz…
Befristetes Personal - 2015
Befristetes Personal - 2016
Befristetes Personal - 2017
Befristetes Personal - 2018
Befristetes Personal - 2019
Befristetes Personal - 2020
Befristetes Personal - 2021
Befristetes Personal - 2022
Befristetes Personal - 2023
Befristetes Personal - 2024…
Direktor des Sonderbetriebes Institut für Wirtschaftsförderung
Dr. Alfred Aberer
Tel. 0471/ 945611
Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it
Curriculum Vitae
Erklärung über das Nichtbestehen von Gründen für die Nichtbeauftragbarkeit und Unvereinbarkeit