Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Praktika

Praktikum für Universitätsstudenten

Unter einem Praktikum für Universitätsstudenten versteht man ein Ausbildungsmöglichkeit, welche vom Studienplan des Laureats- oder Fachlaureatsstudiengangs vorgesehen ist. Allgemein wird zwischen vom Lehrplan vorgesehene Praktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika unterschieden.

Das vom Lehrplan vorgesehene Praktikum ergänzt den Studiengang für die Erlangung des Diplomes und sieht Bildungsaktivitäten auch in Strukturen außerhalb der Universität vor; dieses Praktikum fördert den ersten Kontakt mit der Berufswelt.

Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum ist an die Studenten gerichtet, die den Studienabschluss gerade machen oder das Studium schon abgeschlossen haben und zielt auf eine direkte Wissensvermittlung und die Einführung in die Arbeitswelt ab. Das Praktikum wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Universität und der Kammerverwaltung abgewickelt und daher sind die Studenten über die Universität gegen Unfälle und  zivilrechtliche Haftung versichert.

Im Rahmen einer praxisorientierten Laureatsarbeit bieten einige Universitäten (z.B. die Universität Bozen) den Studenten die Möglichkeit, letztere im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb zu erstellen. Dabei zielt das Praktikum lediglich auf die Wissensvermittlung, und nicht wie beim Ausbildungs- und Orientierungspraktikum auf die Einführung in die Arbeitswelt. Der Student bekommt dabei Zugriff auf das know how des Betriebes, und kann dies dann effektiv in seine Laureatsarbeit einbauen.

Für die Universitätsstudenten, welche im Ausland studieren und für welche die oben erwähnte Form nicht möglich ist, werden die Praktika gemäß dem Rahmenabkommen zur Regelung des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums vom 24.01.2001, welches zwischen der Autonomen Provinz Bozen, den Arbeitgeberverbänden und den lokalen Gewerkschaftsorganisationen gemäß Art. 18 des Gesetzes Nr. 196/1997 und den mit Ministerialdekret Nr. 142/1998 genehmigten Durchführungsbestimmungen  durchgeführt.

In diesem Falle werden die Praktikanten gegen Arbeitsunfälle beim INAIL und für die Haftpflicht bei auf diesem Gebiet tätigen Versicherungsgesellschaften versichert.

Für Universitätsstudenten, welche ein mindestens einmonatiges Praktikum (vorzugsweise 3 Monate) bei der Kammerverwaltung absolvieren, wird ein monatliches Taschengeld von € 800,00 und einen Mensagutschein pro Tag zuerkannt.

Die Gesuche um Absolvierung eines Praktikums für Universitätsstudenten bei der Handelskammer Bozen und den Sonderbetrieben müssen ausschließlich bei der Personalverwaltung auf dem eigens dafür vorgesehenen Vordruck innerhalb von zwei Monaten vor Beginn des Praktikums (z.B. bei Beginn 1. September innerhalb 30. Juni) eingereicht werden.

„Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ (Betriebspraktikum) für Oberschulen

Mit der Erlassung des Art. 4 des Gesetzes vom 28. März 2003, Nr. 53, wird im italienischen Bildungssystem für Jugendlichen im Alter zwischen 15 und18 Jahren die Möglichkeit geschaffen, die Ausbildung auch durch die Alternanz von Schul- und Arbeitsperioden durchzuführen, unter Verantwortung der Schule, auf der Grundlage von Vereinbarungen mit Unternehmen, den jeweiligen Verbänden, mit der Handelskammer oder mit öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich denen des tertiären Sektors, welche sich für die Aufnahme von Studenten für Ausbildungsperioden (welche kein Arbeitsverhältnis darstellen) bereit erklären.

Das Schülerpraktikum stellt eine Berufserfahrung eines Studenten in einem Betrieb oder einer öffentlichen Körperschaft dar, welche in den Monaten September – Juni durchgeführt wird, von variabler Dauer ist und einer Mindestdauer von einer Woche hat. Es dient hauptsächlich der Berufsorientierung der Schüler sowie der Vertiefung der in der Schulklasse erlernten „theoretischen“ Fachkenntnisse.

Das Schülerpraktikum stellt eine schulische Veranstaltung dar und daher sind die Jugendlichen über die Schule gegen Unfälle versichert und werden nicht entlohnt.

Die Gesuche um Absolvierung eines Schülerpraktikums bei der Handelskammer Bozen und den Sonderbetrieben müssen ausschließlich bei der Personalverwaltung auf dem eigens dafür vorgesehenen Vordruck innerhalb von einem Monat vor Beginn des Praktikums (z.B. bei geplanten Beginn des Praktikums am 1. September wird die Einreichefrist am 31. Juli festgelegt) eingereicht werden.

 

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