Alto contrasto
Bei einem Webinar informierte der Verein Vitalpin zum Thema Mitarbeiterunterkünfte im Alpenraum. Die Referent/innen aus der Schweiz, Österreich, Deutschland und Südtirol teilten ihre Erfahrungen, beleuchteten die normative Handhabung und zeigten verschiedene Lösungswege auf.
Bezahlbarer Wohnraum wird in vielen Tourismusregionen zum entscheidenden Faktor bei der Personalgewinnung und -bindung. Das vom Verein Vitalpin organisierte Webinar beleuchtete die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, Italien und Österreich sowie Praxislösungen aus Tirol und Zermatt.
Praxisbeispiele
Die Praxisbeispiele aus dem Tiroler Ischgl und dem Mattertal in der Schweiz zeigten auf, dass eine zentrale Lage der Mitarbeiterunterkünfte und kurze Arbeitswege wichtiger sind als zusätzliche Wohnfläche. Zudem steigt die Nachfrage nach kleinen Apartments für Paare. Des Weiteren lässt sich privater Wohnraum ohne ausreichende finanzielle Anreize kaum für langfristige Vermietungen mobilisieren. Saisonunterkünfte und dauerhafter Wohnraum brauchen deshalb unterschiedliche Lösungen und klare Zuständigkeiten.
Entscheidender Faktor
Abschließend wurden folgende Lösungswege aufgezeigt: Mitarbeiterunterkünfte sind im gesamten Alpenraum ein entscheidender Faktor für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Trotz unterschiedlicher rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen zeigt sich überall: Erfolgreiche Lösungen brauchen frühzeitige Planung, gute Wohnqualität, kurze Arbeitswege und die Zusammenarbeit von Betrieben, Gemeinden und weiteren regionalen Akteuren. Neben Unterkünften für Saisonkräfte muss zunehmend auch langfristiger Wohnraum für Paare, Familien und ganzjährig Beschäftigte geschaffen werden.
Die Länder im direkten Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt zentrale Unterschiede zwischen Deutschland, Italien und Österreich bei den Mitarbeiterunterkünften.
| Deutschland | Italien | Österreich | |
| Unterkunft im Betrieb | Steuerpflichtiger Sachbezug; Grundsätzlich 285 Euro monatlich bzw. 9,50 Euro täglich | Kosten und MwSt. grundsätzlich voll abziehbar; kollektivvertraglicher Pauschalbetrag wird versteuert | Grundsätzlich steuerpflichtiger Sachbezug – Bewertung nach Richtwert oder Mietwert |
| Externe Wohnung | Bewertung grundsätzlich nach ortsüblicher Miete | Kosten meist nur bis zur Höhe der versteuerten Sachentlohnung abziehbar | Bewertung nach Richtwert oder reduzierter tatsächlicher Miete |
| Zuzahlung | Mindert den steuerpflichtigen Vorteil | Mindert die Sachentlohnung | Mindert den Sachbezugswert |
| Besondere Begünstigung | Ein Drittel der ortsüblichen Miete kann bei echten Mitarbeiterwohnungen außer Ansatz bleiben | Volle Abziehbarkeit für drei Jahre bei Wohnsitzverlegung in dieselbe Gemeinde wie der Arbeitsplatz | Kein Sachbezug bei arbeitsplatznaher Unterkunft bis 35 m² und kein Mittelpunkt des Lebensinteresses |
| Größere Unterkunft | Keine speziellen Regeln | Keine speziellen Regeln | Zwischen 35 und 45 m²: 35 Prozent Abschlag bei max. zwölf Monaten Nutzung |
| Wichtigster Nachweis | Art der Unterkunft bzw. Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung | Wohnsitz, Lage der Wohnung und Höhe der Sachentlohnung | Arbeitsplatznähe und Mittelpunkt der Lebensinteressen |
| Förderansätze | Abschreibungen, KfW- und regionale Programme | Begrenzte staatliche Mittel und mögliche Begünstigungen bei der Gemeindeimmobiliensteuer | Vor allem Wohnbau- und Energieförderungen |