Änderung: Eingliederung von Fahrzeugen in die Kategorie 6 - ausländische Unternehmen
Checkliste für die telematische Übermittlung des Antrags um Eingliederung zusätzlicher Fahrzeuge in die Kategorie 6
Vordrucke, die auszufüllen, zu unterschreiben und dem telematischen Änderungsantrag beizulegen sind
- Bescheinigung des Inhabers/gesetzlichen Vertreters des Unternehmens in seiner Funktion als Technischer Verantwortlicher über die Eignung der Fahrzeuge und Wechselbehälter bezüglich der zu transportierenden Abfallarten, im Sinne des Artikels 15, Absatz 4, Buchstabe b) des MD 120/2014 und des Beschlusses Nr. 6 vom 9. September 2014 (DOC 90 KB);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks (vom Firmeninhaber/gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschrieben): diese muss nach Eingabe der neuen Fahrzeuge im System generiert werden, indem auf "Ersatzerklärung für Fahrzeuge" geklickt wird. Anschließend muss diese unter den Anlagen zum Antrag hochgeladen werden;
Leitfaden "Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde für die Änderung des Fuhrparks" (PDF 507 KB) - das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
- das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert).
Weitere Unterlagen, die dem telematischen Änderungsantrag für die Eingliederung zusätzlicher Fahrzeuge entweder nur in deutscher oder nur in italienischer Sprache beizulegen sind
WICHTIGER HINWEIS über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die unten angeführten Dokumente übermittelt werden:
- Ablichtung der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseite);
- Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde hinsichtlich der ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 (.dotx 24,43 KB) - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden.
Unternehmen, die den Rechtssitz außerhalb der Europäischen Union haben, müssen, wenn die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens sind, eine Kopie der Verträge, woraus die ausschließliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge hervorgeht (Fruchtgenuss, Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete ohne Fahrer, Gebrauchsleihe ohne Fahrer) einreichen; - falls das Unternehmen über keine Gemeinschaftslizenz für den Warentransport verfügt: Unterlagen, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen, Jahresumsatz, Vermögenslage, Bilanzen) oder die Bestätigung eines geeigneten Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) in Höhe von 9.000,00.- € für das erste Fahrzeug und 5.000,00.- € für jedes zusätzliche Fahrzeug;
Es wird daran erinnert, dass:
- die vom System geforderten Sekretariats- und Stempelgebühren bei Abschluss des Antrags online mit KREDITKARTE zu zahlen sind;
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