Tarife
Schiedsverfahren
Gutachterverfahren
Anmerkung
Streitfälle von unbestimmtem oder unbestimmbarem Wert gelten in Hinblick auf die vorgesehenen Einzahlungen als Streitigkeiten im Wert von mehr als € 50.000,01 bis zu € 100.000,00.
Zum Zweck der Bestimmung der Verfahrenskosten stellt das Schiedsgericht bzw. der/die Gutachter/in den Wert des Streitfalls nach Anhörung der Parteien und möglichst im Einverständnis mit ihnen fest.
Zahlungsmodalität
Die Verfahrenskosten können auf das Kontokorrent überwiesen werden oder mittels Zirkularscheck, ausgestellt auf „Institut für Wirtschaftsförderung", direkt beim Sekretariat des Schiedsgerichtes eingezahlt werden.
Institut für Wirtschaftsförderung
MwSt.-Nr.: 01716880214
UID-Nr.: IT01716880214
BPER
IBAN: IT12G0538711600000049493171
BIC: BPMOIT22XXX
Eine Ablichtung der Zahlungsbestätigung muss im Sekretariat zusammen mit den Verfahrensunterlagen hinterlegt werden. Zur leichteren und schnelleren internen Zuweisung der eingezahlten Beträge muss ein präziser Zahlungsgrund angegeben werden. Bsp. Schiedsverfahren Nummer/Jahr: Partei A / Partei B - Einleitungskosten.
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