Handelskammer Bozen
Umsatzersatz

Umsatzersatz

Wenn Betriebe überleben, bleiben Arbeitsplätze erhalten

Data: 
Freitag, 06. November 2020
Uhrzeit: 

Am Dienstag hat die Handelskammer Bozen gefordert, dass die von den verschärften Coronamaßnahmen besonders hart betroffenen Südtiroler Betriebe im November einen Umsatzersatz von bis zu 80 Prozent erhalten sollen. Daraufhin wurde von einigen Seiten angemerkt, dass ein Fixkostenersatz gerechter wäre. Die Handelskammer gibt aber zu bedenken, dass der Fixkostenersatz wesentlich bürokratischer und schwieriger zu kontrollieren ist und das Geld mit diesem Ansatz für viele Betriebe zu spät ankommen würde und somit der Verlust von Arbeitsplätzen droht.

Aufgrund der verschärften Coronamaßnahmen mussten in den vergangenen Tagen in Südtirol viele Betriebe schließen. Oft sind es dieselben, wie im Frühjahr.

„Viele der hart getroffenen Betriebe kämpfen zurzeit ums Überleben. Wenn diese Unternehmen nicht schnell, unbürokratisch und in einem angemessenen Ausmaß unterstützt werden, werden sie es nicht durch diesen neuerlichen Lockdown schaffen und viele Arbeitsplätze gehen verloren“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Die Handelskammer Bozen hat deshalb am Dienstag gefordert, dass diese Betriebe je nach Kategorie einen Umsatzersatz von bis zu 80 Prozent bekommen sollen. Eine Deckelung von maximal 800.000 Euro pro Betrieb ist von der EU vorgegeben.

Von einigen Seiten wurde kritisiert, dass ein Fixkostenersatz die bessere Lösung wäre. Die Handelskammer Bozen ist der Meinung, dass ein Fixkostenersatz viel zu bürokratisch und langsam ist.

„Bis die betroffenen Unternehmen ihre Rechnungen erhalten bzw. zusammengesucht haben, die fixen von den variablen Kosten abgegrenzt und einzig für den Monat November berechnet haben, vergeht viel Zeit. Noch mehr Zeit würde daraufhin vergehen, diese Angaben vonseiten der öffentlichen Hand zu kontrollieren. Bis diese die Gelder auszahlen würde, vergehen sehr viele Monate. In der Theorie macht der Fixkostenersatz zwar Sinn, aber in der Praxis ist er aufgrund der langen Bearbeitungsdauer in der jetzigen Situation nicht anwendbar“, gibt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen zu bedenken.

Auch Deutschland und Österreich haben sich deshalb bei den besonders hart betroffenen Betrieben im November für den Umsatzkostenersatz entschieden. Während Deutschland für diese Unternehmen einen Umsatzersatz von bis zu 75 Prozent vorsieht, wird Österreich diesen 80 Prozent des Umsatzes ersetzen. Zur Berechnung werden die Umsätze vom Vergleichsmonat vom Jahr 2019 herangezogen.  

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.

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