Handelskammer Bozen
Verbot

Tirol verschärft ab 01. Januar das Nachtfahrverbot

Handelskammern intervenieren bei der EU-Kommission

Data: 
Dienstag, 29. Dezember 2020
Uhrzeit: 

Am 20. November 2020 wurde die Verordnung des Tiroler Landeshautmanns zur Verschärfung des Nachtfahrverbots veröffentlicht. Das umweltpolitisch wenig sinnvolle Verbot diskriminiert einheimische Frächter und schadet den italienischen Unternehmen. 

Die regionalen Verbände der Handelskammern der Emilia-Romagna, der Lombardei und Venetiens sowie die Handelskammern von Bozen, Modena, Trient und Verona sind zutiefst besorgt über die Verschärfung des Tiroler Nachtfahrverbots für den Transit. Dabei handelt es sich um eine der vielen Einschränkungen für den Güterverkehr in Tirol, die zu höheren Transportkosten für italienische Unternehmen und damit zu höheren Preisen für den Endverbraucher führen. Inmitten einer weltweiten Pandemie hat die Tiroler Landesregierung beschlossen, ein faktisches Komplettfahrverbot für den Güterverkehr in den Nachtstunden zu verhängen. Das Verbot gilt auch für die neueste Generation von Euro-6-Fahrzeugen, die - wie jüngste Studien gezeigt haben - sauberer sind als die meisten PKW. 

Das Nachtfahrverbot tritt ab dem 01.01.2021 auf der Tiroler Inntalautobahn A12 in Kraft. Explizit von dem Verbot ausgenommen sind nur LKW mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie - das sind Fahrzeuge, die noch nicht serienmäßig auf dem Markt sind. Vom Verbot ausgenommen sind außerdem mit Flüssiggas betriebene LNG-LKW. Die Verordnung baut die Diskriminierung zwischen Tiroler und italienischen Frächtern weiter aus: Erstere sind durch die Quell- oder Zielregelung vom Verbot ausgenommen und dürfen weiterhin zirkulieren, während letztere nachts nicht mehr passieren dürfen. Diese Ungleichbehandlung beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft auf den europäischen Märkten, die über den Brenner erreicht werden. 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Tirol die Durchfahrt der sauberen Euro-6-Fahrzeuge in der Nacht verbietet. Dies führt nicht zu weniger Verkehr auf der Brennerachse, sondern lediglich zu einer Konzentration des Verkehrs in den Tagstunden. Stop-and-Go Verkehr sowie Staus sind dabei vorprogrammiert – und dies führt wiederum zu mehr Emissionen. Wie diese Maßnahme daher zur Verbesserung der Luftqualität beitragen soll, ist nicht ersichtlich. 

Das Luftschutzargument scheint nur ein Vorwand zu sein, um den Warenverkehr auf der Brennerachse zu behindern. Tatsächlich sind die Emissionen an den Tiroler Messtationen entlang der Brennerachse seit Jahren rückläufig, während der Schwerverkehr steigt. Zwischen 2015 und 2019 haben die NO2-Werte an den autobahnnahen Messtationen je nach Station zwischen 20 und 27 Prozent abgenommen. Dass die Emissionen nicht der Hauptgrund für die Tiroler Fahrverbote sind, zeigt sich, wenn man auf die für Tirol wichtige Ost-West-Achse blickt. Während auf der Brennerachse Euro-6-Fahrzeuge verboten werden, arbeitet die Tiroler Landesregierung an einer Verlängerung der Ausnahme vom sektoralen Fahrverbot für alte Euro-5-Fahrzeuge für den Quell- und Zielverkehr in Vorarlberg, Graubünden und Lichtenstein bis ins Jahr 2022. Besonders brisant ist, dass in diesem Fall als Begründung für die Ausnahmeregelung auf die wirtschaftlich schwierige Lage wegen der Corona-Pandemie verwiesen wird.

Die Präsidenten der regionalen Verbände der Handelskammern der Emilia-Romagna, der Lombardei und Venetiens sowie die Handelskammern von Bozen, Modena, Trient und Verona haben sich angesichts dieser erneuten Einschränkung am Brenner an ihre Regionen und autonomen Provinzen, an die Regierung in Rom und an die Europäische Kommission gewandt. „Der Brenner ist der wichtigste Zugang für italienische Waren zu den europäischen Märkten, jede Einschränkung auf dieser Achse wirkt sich unweigerlich auf die italienische Wirtschaft aus, insbesondere in unseren Regionen", sind sich die Präsidenten einig. 

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Dr. Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.

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