an Inhaber einer Mehrwertsteuernummer, die in Italien ansässig oder niedergelassen sind und gewerbliche, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeiten ausüben oder landwirtschaftliche Einkünfte erzielen, sofern der durchschnittliche monatliche Umsatz- und Gebührenbetrag für das Jahr 2020 um mindestens 30 % niedriger ist als der durchschnittliche monatliche Umsatz- und Gebührenbetrag für das Jahr 2019
Personen, die seit dem 1. Januar 2019 eine Mehrwertsteuernummer aktiviert haben, sind beitragsberechtigt, auch wenn sie die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen
Die Beihilfe sieht einen Mindestbetrag von 1.000 € für Einzelpersonen vor, bis zu 3.000 € für Mehrwertsteuernummern, einen Höchstbetrag von bis zu 150.000 € für Unternehmen, einschließlich des Handwerks, mit 5 prozentualen Abstufungen je nach Einkommen
um den Verlustbeitrag zu erhalten ist ein ausschließlich elektronischer Antrag an die Agentur der Einnahmen zu stellen, der vom 30. März bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden muss.
Verlängerung des Entlassungsverbots bis zum 30. Juni 2021 und bis Oktober für jene Unternehmen, die die Covid-Lohnnausgleichskasse nutzen
Möglichkeit für einen Zeitraum von 13 Wochen, zwischen April und Juni, die gewöhnliche Lohnausgleichskasse zu beantragen, ohne zusätzliche Einzahlung eines Beitrages
Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige und Freiberufler
Erneuerung oder Verlängerung von befristeten Verträgen ohne Grund bis zum 31. Dezember
Aussetzung von Zahlungen und Vollstreckungsbescheiden bis 30. April 2021
Einmaliger Zuschuss für drei monatliche Zahlungen in Höhe von 2.400 € für Saisonarbeiter, Tourismusarbeiter in Thermalbetrieben, sowie Saisonarbeiter in der Unterhaltungsindustrie
Zulagen für Personal im Sportsektor über einen Betrag zwischen 1.200 €, 2.400 € und 3.600 €