Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Änderung des technischen Verantwortlichen

Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die Ernennung eines neuen technischen Verantwortlichen

Wichtiger Hinweis! Im Falle der Ernennung eines neuen technischen Verantwortlichen muss dieser den Nachweis erbringen, im Besitz der vorgesehenen Voraussetzungen gemäß Beschluss Nr. 6 vom 30. Mai 2017 und nachfolgende Änderung und Ergänzungen zu sein:

Voraussetzungen des technischen Verantwortlichen

  • Formblatt RT (.dotx 38,11 KB) für den/die neuen technischen Verantwortlichen mit Angabe der Kategorie und Klasse, wofür der Auftrag angenommen wird;
  • Erklärung über die zeitliche Vereinbarkeit der Ausführung des Auftrages des technischen Verantwortlichen (.dotx 33,14 KB);
  • Kopie des Personalausweises des/der technischen Verantwortlichen;
  • Eigenerklärung oder Ablichtung des Studientitels des/der technischen Verantwortlichen (falls als Voraussetzung vorgesehen);
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde von Seiten des gesetzlichen Vertreters jener Unternehmen, bei denen der technische Verantwortliche die erforderliche Berufserfahrung erlagt hat: es müssen daraus ausdrücklich die spezifische Art der Erfahrung, die Qualifikation und die Anzahl der Jahre hervorgehen – die Sektion behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit weitere Informationen anzufordern;
  • das Zusammenfassende Blatt (dieses wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • das vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Antragsformular, versehen mit der Kopie des Personalausweises desselben (das Antragsformular wird beim Abschluss des Eintragungsvorgangs vom System generiert);
  • die Sekretariats- und Stempelgebühren werden vom System vorgegeben und sind bei Abschluss des telematischen Antrags einzuzahlen.
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