Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Unabhängige Bewertungsgremien oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen

 

Unabhängiges Bewertungsgremium

Mit Beschluss Nr. 148 vom 3. Dezember 2014 hat die Nationale Anti-Korruptionsbehörde die folgenden Erklärungen vorgesehen, die das Unabhängige Bewertungsgremium hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen über die Veröffentlichungspflichten ausstellen muss. Diese Erklärungen waren für die Jahre 2014-2016 gültig. Mit Beschluss Nr. 141 vom 21. Februar 2018 wurden neue Erklärungen eingeführt, welche ab dem Jahr 2017 anzuwenden sind.

  • Jahr 2023

Anlage Nr. 1.1 an den Beschluss 141/2018: Erklärung nur in italienischer Sprache verfügbar unter ricevuta di trasmissione griglia di rilevazione al 04 dicembre 2023

Anlage Nr. 2.1 an den Beschluss 141/2018: Erhebungsübersicht nur in italienischer Sprache verfügbar unter griglia di rilevazione al 30 giugno 2023
Anlage Nr. 1.1 an den Beschluss 141/2018: Erklärung nur in italienischer Sprache verfügbar unter ricevuta di trasmissione griglia di rilevazione al 30 giugno 2023
Anlage Nr. 2.1 an den Beschluss 141/2018: Erhebungsübersicht nur in italienischer Sprache verfügbar unter griglia di rilevazione al 31 marzo 2023
Anlage Nr. 1.1 an den Beschluss 141/2018: Erklärung nur in italienischer Sprache verfügbar unter documento di attestazione al 21 aprile 2023
Anlage Nr. 3 an den Beschluss 141/2018: Zusammenfassende Übersicht über die Erhebung nur in italienischer Sprache verfügbar unter scheda di sintesi sulla rilevazione dell'OIV al 31 marzo 2023

 

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