Beantragung eines Sichtvermerks
Die Beantragung eines Sichtvermerks erfolgt in Italien ausschließlich digital und telematisch.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag online stellen.
Voraussetzungen für die Beantragung
- Digitale Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in oder der Prokuristin/des Prokuristen
- Ausdruck im Betrieb (verpflichtendes Verfahren)
- Registrierung bei Telemaco Anleitung (PDF 786 kB)
Verpflichtende telematische Beantragung
Die Beantragung erfolgt über die von Infocamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern, betriebene Suite Dokumente für den Außenhandel
Digitale Signatur
Das Dokument muss digital signiert sein:
- CAdES-Format: Signatur unsichtbar im PDF (Dateiendung: .p7m, „Busta crittografica“)
Hilfe & Support
- FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (nur auf Italienisch verfügbar)
- Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular
Jetzt Sichtvermerk beantragen!
Beantragen Sie Ihren Sichtvermerk einfach online über die Suite – schnell, sicher und rechtskonform
- Zur Beantragung in der Suite
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