Handelskammer Bozen
bargeld

Herabsetzung der Schwelle für Bargeldzahlungen

Maßnahme nicht wirksam zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Data: 
Montag, 13. Juli 2020
Uhrzeit: 

Am 1. Juli 2020 ist die neue Höchstgrenze für Bargeldzahlungen in Kraft getreten. Sie beträgt nun 2.000 Euro und gilt bis 31. Dezember 2021. Ab 1. Jänner 2022 sinkt die Schwelle auf 1.000 Euro. Die Handelskammer ist der Auffassung, dass diese Bargeldgrenzen zu niedrig sind und nicht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beitragen.

Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen war bereits 2016 auf 3.000 Euro herabgesetzt worden. 2019 wurden zwei weitere Änderungen beschlossen: Vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 liegt die Schwelle bei 1.999,99 Euro, ab 1. Jänner 2022 dann sogar bei 999,99 Euro.

„In Krisenzeiten sollte die wirtschaftliche Tätigkeit nicht weiter eingeschränkt werden; vielmehr gilt es, die Unternehmen in jeder Hinsicht zu unterstützen“, betont Handelskammerpräsident Michl Ebner.

Die Bestimmungen gelten für Bargeldübertragungen zwischen verschiedenen Personen bzw. Rechtspersonen, etwa zwischen einem Gesellschafter und der jeweiligen Gesellschaft oder zwischen Firmeninhaber/innen und Mitarbeiter/innen. Nicht betroffen sind hingegen Zahlungen, die verschiedene Geschäfte betreffen (z.B. Rechnungen desselben Lieferanten für unterschiedliche Aufträge, Verträge für Arbeitskräfteüberlassungen oder festgelegte Ratenzahlungen). Die Bargeldgrenze überschreitende Zahlungen sind nur dann zulässig, wenn sie teils in rückverfolgbarer Form und teils bar geleistet werden. Aufrecht bleibt hingegen das Verbot, Löhne in bar zu bezahlen. Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen zwischen 3.000 und 50.000 Euro geahndet.

Die einzige vom Gesetz zugelassene Ausnahme sind Bargeldzahlungen bis zu 15.000 Euro für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen von Kaufleuten und Reiseagenturen in Verbindung mit dem Tourismus. Die jeweiligen Geschäfte müssen ausländische Bürger mit Wohnsitz in einem anderen Land betreffen und sind auf jeden Fall der Agentur der Einnahmen auf einem eigens vorgesehenen Formular zu melden.

Die Handelskammer ist der Auffassung, dass solche einschränkenden Maßnahmen für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung nicht dienlich sind, sondern nur einen bürokratischen Mehraufwand bewirken und dadurch die unternehmerische Tätigkeit erschweren.

„Die Handelskammer setzt sich für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein, hält jedoch die Herabsetzung der Schwelle für Bargeldzahlungen nicht für eine sinnvolle Maßnahme. Es braucht vielmehr zielorientierte Maßnahmen, die Unternehmen nicht mit zusätzlichen bürokratischen Auflagen belasten“, erklärt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 615, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it.