Informationen an die Nutzer
Informationspflicht gegenüber den Nutzern
Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten liefert, im Rahmen der Gebrauchsanweisungen, Informationen über:
a) die Pflicht, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen und diese Altgeräte getrennt zu sammeln;
b) die Rückgabe- und Sammelsysteme sowie die Möglichkeit, beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes, das Altgerät beim Vertreiber abzugeben oder die Möglichkeit, sehr kleine Altgeräte (link) ohne Kaufpflicht eines neuen, kostenlos abzugeben;
c) die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit aufgrund des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen in den Elektro- und Elektronikgeräten und der nicht korrekten Entsorgung derselben;
d) den Beitrag der Nutzer zur Wiederverwendung, zum Recycling und anderen Formen der Verwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
e) die Bedeutung des Symbols
Falls aufgrund der Art des Elektro- und Elektronikgerätes die Lieferung der Anleitungen nicht vorgesehen ist, werden die Informationen vom Vertreiber am Verkaufsort mit entsprechenden Veröffentlichungen oder Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
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