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Verantwortung des Herstellers, Importeurs, Markeninhabers
Wer trägt die Verantwortung?
Bei Produkten die der CE-Markierung unterliegen: | Bei Produkten die der Allgemeinen Produktsicherheit unterliegen: |
Für die Zwecke dieses Rechtsakts gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
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Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Hersteller“
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(Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten) | (Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit) |
Für die oben genannten Unternehmen ist beim Inverkehrbringen der Produkte Vorsicht geboten, denn nicht immer reichen die Mindestangaben aus, um die für eine Erzeugnisgruppe wichtigen Eigenschaften zu beschreiben. So sind z.B. bei Textilien, Kosmetika oder bei Erzeugnissen, die der CE Markierung unterliegen, zusätzliche Hinweise notwendig, Dokumente zu erstellen und Sicherheitsauflagen zu beachten:
Einstufung der Produkte
Unternehmer welche in der EU Produkte in Verkehr bringen müssen die Rechtsquellen und Normen recherchieren welche auf diese zutreffen. Um Unternehmern diese Einstufung zu erleichtern hat der Service für Produktsicherheit der Handelskammer Bozen eine einfache, nicht erschöpfende Tabelle als Vorlage geschaffen. Im Beispiel wird von einer Jacke ausgegangen. Je nachdem welche Bestimmung der Hersteller dem Produkt verleihen möchte, sind unterschiedliche Rechtsquellen anzuwenden:
Produktliste |
Produkte die der CE-Markierung unterliegen |
Produkte die der |
Mindestetikettierung für alle Gebrauchsgüter |
Produktspezifische Auflagen |
... | ||||
Bsp. Jacke (Kleidung) |
Chemische Sicherheit | x | Textilverordnung | |
Bsp. Jacke (Kinderkleidung) |
Tech. Normen: |
x | Textilverordnung | |
Bsp. Jacke (Schutzkleidung |
Richtlinie über Schutzausrüstungen |
x | ||
Bsp. Kosmetika | Kosmetik- VO | |||
... |
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