Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft
Neues Sabatini-Gesetz

Neues Sabatini-Gesetz

Investitionsgüter

Die Maßnahme Investitionsgüter („Neues Sabatini-Gesetz“) wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung zur Erleichterung des Kreditzugangs der Unternehmen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Produktionssystems angeboten.

Unterstützt werden Investitionen zum Kauf oder Leasing von Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen, Investitionsgütern für die Produktion, Hardware, Software und digitalen Technologien.

Anspruch auf die Beihilfe haben Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragserreichung:

  • nach geltendem Recht gegründet wurden und ordnungsgemäß im Handelsregister oder im Register der Fischereiunternehmen eingetragen sind;
  • im vollen Besitz ihrer Rechte sind und diese frei ausüben können, sich nicht in freiwilliger Liquidation befinden und keinem Insolvenzverfahren unterliegen;
  • nicht zu den Rechtspersonen gehören, welche Beihilfen, die von der Europäischen Kommission als rechtswidrig oder unvereinbar eingestuft wurden, erhalten und nachträglich nicht zurückbezahlt oder auf ein gesperrtes Konto hinterlegt haben;
  • sich nicht in einer Lage befinden, aus der man schließen könnte, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt;
  • ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, vorausgesetzt, sie eröffnen innerhalb der für den Vollzug der Investition vorgesehenen Frist eine Niederlassung in Italien.
Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 5 (1 vote)

Kontakt

EEN - Enterprise Europe Network

0471 945 689 - 543