Weitere dringende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Unterstützung der Arbeitnehmer/innen und Unternehmen, Justiz und Sicherheit in Verbindung mit dem epidemiologischen COVID-19-Notstand
Maßnahmen für die Arbeitnehmer/innen des Schauspielbereichs mit Bonus zu 1.000 Euro und Verlängerung der Lohnausgleichskasse und Zulagen für den Tourismus
Verlängerung und Erhöhung der Zulagen zu 800 Euro für die Arbeitnehmer/innen im Sportbereich, die bereits den Bonus für Arbeitnehmer*innen des Sportsektors beansprucht haben, der von den Gesetzesdekreten „Cura Italia“ und „Rilancio“ vorgesehen war
Verlängerung des Noteinkommens („Reddito di emergenza“) um zwei weitere Monatsauszahlungen
Verlängerung der Lohnergänzungen
Verlängerung um 6 Wochen von CIGO (ordentliche LAK), CIGD (Sonderlohnausgleichskasse) und AO (Grundleistung)
Unentgeltliche Lohnausgleichskasse bei Umsatzverlust von mindestens 20% für die Betriebe, die vom Dekret des Ministerratspräsidenten vom 24. Oktober 2020 betroffen waren und ihre Tätigkeit nach dem 1. Jänner 2019 begonnen haben
Differenzierte Beitragssätze
Abbau der Sozialabgaben für Arbeitgeber (Landwirtschaft ausgenommen) bis zu höchstens 4 Monaten
Befreiung um 50% oder 100% der Vorsorgebeiträge für Arbeitgeber, die einen Umsatzverlust von mindestens 20% erlitten haben
Verlustbeitrag
Neue Verlustbeiträge für Unternehmen der Sektoren, die von den Einschränkungen des Dekrets des Ministerratspräsidenten vom 24. Oktober 2020 betroffen sind, auch für jene mit Umsätzen von über 5 Millionen Euro, in Höhe von 10 Prozent des Umsatzverlustes und 100 bis 400 Prozent der vorhergehenden Verlustbeiträge, je nach Tätigkeitsbereich
Verlustbeitrag für landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
Neue Beihilfen für die notleidenden Sektoren
Reiseagenturen und Reiseveranstalter
Verlagswesen, Messen und Kongresse
Thermalgewerbe und Hotellerie
Export und internationale Messen
Steuergutschrift (die auch abgetreten werden kann) für Mieten für die Monate Oktober, November, Dezember 2020
Streichung der zweiten IMU-Rate 2020 für die Tätigkeiten, die vom Dekret des Ministerratspräsidenten vom 24. Oktober 2020 betroffen sind