Alto contrasto
Aufschub der Steuern und Beiträge bei Erträgen unter 2 Millionen Euro
Alle steuer- und beitragsrechtlichen Erfüllungen mit Fälligkeit am 16. März werden auf den 20. März aufgeschoben. Ausgenommen sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die Erträge unter 2 Millionen Euro verzeichnen, für die die Fristen auf den 31. Mai verlegt werden. Das Dekret schiebt auch andere steuerrechtliche Erfüllungen, wie zum Beispiel die jährliche Mehrwertsteuererklärung, auf den 30. Juni auf. Vom Aufschub ausgeschlossen sind die Mitteilung der Daten für die vorausgefüllte Steuererklärung 730, sowie jene für die absetzbaren Lasten, die am 31. März fällig sind.
Tourismus und Sport: keine Steuereinbehalte und Beiträge
Mit dem Gesetzesdekret werden die Bereiche ausgedehnt, die nun zusätzlich zum Tourismus die im März fälligen Mehrwertsteuereinzahlungen, die Quellensteuer, die Erfüllungen und Zahlungen der Vor- und Fürsorgebeiträge sowie die Inail-Prämien aufschieben dürfen. Die betroffenen Bereiche sind Sport, Kunst und Kultur, Transport, Gastronomie, Erziehung und Betreuung. Für Amateur- und Profisportvereine ist ein längerer Aufschub vorgesehen.
Steuerzahlkarten und Einhebungen blockiert
Das Dekret hebt alle Fristen für die Zahlungen in Verbindung mit Steuerzahlkarten, vollstreckbaren Feststellungsbescheiden der Agentur der Einnahmen, der Zoll- und Monopolagentur bis hin zu den Belastungsbescheiden der Vorsorgeämter auf. Die entsprechenden Beträge sind mit einer einmaligen Zahlung innerhalb 30. Juni 2020 zu entrichten. Das Dekret setzt auch alle Fristen für die Anträge um steuerliche Auskunft und Beratung, sowie die Fristen für die Kontroll-, Feststellungs-, Einhebungs- und Streittätigkeiten aus. Auch die Spielsteuern werden aufgeschoben.
Klausel gegen die Verschwendung von Ressourcen zur Absicherung der Geldmittel
Ziel des Dekrets ist es unter anderem zu verhindern, dass kostbare Ressourcen nicht genutzt werden. Dabei werden öffentliche Verwaltungen darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, monatlich die Höhe der Ausgaben für jede Maßnahme zu überwachen. Das Wirtschaftsministerium kann die Fonds der Verwaltungen neu aufstellen, um die Zuweisung der verfügbaren Ressourcen zu optimieren und entsprechende Haushaltsberichtigungen zu veranlassen. Das bedeutet, dass die Mittel für andere als die ursprünglich geplanten Zwecke verwendet werden können, aber die Beträge, die in der Endfassung des Dekrets angegeben werden, dürfen nicht mehr geändert werden.
Überstunden von Ärzten und Verwendung von Hotels
150 Millionen Euro werden für die Überstunden von Ärzt/innen und Krankenpfleger/innen, die in der Bekämpfung des Coronavirus tätig sind und für die Verlängerung der Tätigkeit von Rentenberechtigten bereitgestellt. Der Leiter des Zivilschutzes kann zudem bewegliche Güter jeglicher Art wie z.B. Maschinen beschlagnahmen, während die Präfekte gastgewerbliche Einrichtungen für die Unterbringung von Patienten oder Personen in Quarantäne beschlagnahmen können.
Beiträge für Haushaltshilfen
Es wird auch die Zahlung der NISF-Beiträge für Haushaltshilfen aufgeschoben, die nun nach dem 10. Juni vorgenommen werden kann.
Die Maßnahmen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Den Freiberuflern und Selbständigen in koordinierter und kontinuierlicher freier Mitarbeit („co.co.co“) wird eine einmalige Entschädigung von 600 Euro anerkannt, die nicht in die Einkommensgrundlage einfließt; dasselbe gilt für Saisonarbeiter im Tourismus oder für befristete Landarbeiter. Für Inhaber von Mehrwertsteuernummern, die eine Umsatzeinbuße von über 33% nachweisen, werden die Raten für die Rückzahlung der Darlehen für den Kauf der Erstwohnung eingestellt. Die Sonderlohnausgleichskasse wird auf die Arbeitgeber der Privatwirtschaft ausgedehnt, die keine ordentlichen Sozialmaßnahmen beanspruchen können. Die Freistellung für selbständig arbeitende Eltern wird auf 15 Tage mit 50% der Entlohnung erhöht. Wahlweise kann stattdessen ein Bonus für den Babysitter-Dienst in Höhe von 600 Euro beantragt werden. Lohnabhängigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro wird eine Prämie von 100 Euro im Verhältnis zur Anzahl der im März gearbeiteten Tage anerkannt. Verfahren für kollektive Entlassungen sind für 60 Tage ab Inkrafttreten des Dekrets unterbunden, hängende Verfahren werden eingestellt. Die Pflichten für Empfänger/innen des Bürgereinkommens werden zwei Monate lang aufgehoben. Der Lohnergänzungsfonds wird auf die Betriebe mit 5 bis 15 Beschäftigten ausgedehnt. Die Lohnausgleichskasse wird auf alle Sektoren der Privatwirtschaft erweitert; die Regionen und Autonomen Provinzen können Lohnergänzungsleistungen bei Unterbrechung oder Reduzierung der Tätigkeit für Zeiträume bis zu 9 Wochen gewähren.
Jahresabschlüsse der Gesellschaften auf 31. Juli verschoben
Alle Kapitalgesellschaften können die Jahreshauptversammlungen, in denen über die Bilanz, Dividenden und einen neuen Verwaltungsrat abgestimmt wird, um drei Monate verlegen. Es wird möglich sein, die Einberufung und die Einholung von Stimmrechtsvollmachten bis zum 31. Juli zu verschieben. Die Abstimmung durch Mitglieder und Aktionäre kann telematisch erfolgen.
Die öffentliche Verwaltung stellt ihre Tätigkeit ein
Alle hängenden Verwaltungsverfahren werden ausgesetzt, während Genehmigungen und Konzessionen bis zum 15. Juni in Kraft bleiben. Die öffentliche Verwaltung hat Formen des Smart-Working und die Beanspruchung von Urlaub, Freistunden und Freistellungen unter Wahrung der wesentlichen Grunddienste zu fördern.
Garantien für die Unternehmen
Dem Garantiefonds für KMU werden 1 Milliarde Euro zugeteilt; die Verfügungen des Fonds bleiben neun Monate lang aufrecht. Für alle Unternehmen ist die kostenlose Gewährung vorgesehen; die pro Unternehmen garantierte Höchstsumme beträgt 5 Millionen Euro. Für Unternehmen mit angeschlagenen Bilanzen wird die Bewertung der Geschäftsentwicklung für den Zugang zum Fonds aufgehoben. Die Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen können die Zahlung der Raten der Darlehen und Finanzierungen bis zum 30. September 2020 aussetzen, soweit sie eine Reduzierung oder Einstellung der Tätigkeit nachweisen. Die Anleihen- und Depositenbank stellt den größeren Betrieben 500 Millionen Euro zur Absicherung der Banken zur Verfügung, welche stark beeinträchtigte Unternehmen finanzieren.
Bonusse für sonstige Wirtschaftssektoren
Es ist eine Steuergutschrift von 60% für die Mietgebühren der Geschäfte vorgesehen; ebenso wird die Steuergutschrift für Werbeinvestitionen im Verlagswesen ausgebaut. Weitere 130 Millionen Euro sind für einen Notstandsfonds für das Schauspielwesen und den Kino- und audiovisuellen Bereich eingeplant. Bonusse stehen auch den Taxifahrern und dem Solidaritätsfonds im Flugwesen zu.