Alto contrasto
WICHTIGER HINWEIS - NEUERUNG AB 18/05/2015
Die Formulare für die nationalen Anmeldungen sowie die Zahlungsart der Anmeldegebühren wurden geändert. Die bisherigen Formulare werden nicht mehr angenommen.
Es müssen ausschließlich die auf der Homepage des Italienischen Patent- und Markenamtes veröffentlichten Formulare verwendet werden.
Aufgrund der neuen Bestimmungen müssen die gegebenenfalls geschuldeten Anmeldegebühren ausschließlich mittels Modell "F24" bezahlt werden. Vor der Hinterlegung des Antrages in der Handelskammer ist KEINE Zahlung von Gebühren notwendig. Das Hinterlegungsdatum entspricht dem Zahlungsdatum.
Für die Hinterlegung des Antrages wird die Terminvereinbarung mit einem Mitarbeiter des Bereichs Patente und Marken empfohlen. Nach der Hinterlegung versendet der Mitarbeiter die Daten über das neue telematische Hinterlegungssystem des Italienischen Patent- und Markenamtes, welches eine Übertragungsbestätigung sowie ein fac-simile des Modell F24 mit den für die Zahlung der Gebühren notwendigen Daten erlässt.
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Der Antrag auf Eintragung von Änderungen von Namen oder Anschriften muss für alle Mitteilungen eingereicht werden, die der Hinterlegung von Patenten, Mustern, Modellen und Marken folgen, welche dabei aber kein Sachrecht begründen, verändern oder übertragen, wie zum Beispiel:
Um einen Antrag auf Abänderung zu stellen, muss der Antragsteller das dazu vorgesehene Formular samt Unterlagen, aus denen die Abänderung hervorgeht, einreichen.
Klicken Sie auf den Link, um folgende Formulare herunterzuladen: