Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

F-GAS Datenbank: Meldung der Tätigkeiten an Einrichtungen

 

Das DPR 146/2018 sieht vor, dass ab 25. September 2019 alle zertifizierten Unternehmen und im Falle von nicht zertifizierungspflichtigen Unternehmen, die zertifizierte natürliche Person, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Installation, der ersten Dichtheitskontrolle, der Wartungs- und Reparaturtätigkeiten und der Stilllegung, die vom Art. 16 des D.P.R. vorgesehenen Daten telematisch an die F-Gas Datenbank übermitteln.

Alle Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, an Wärmepumpen und Brandschutzeinrichtungen, an Kühlaggregaten von Kühlkraftfahrzeugen und -anhängern, sowie an elektrischen Schaltanlagen, die F-Gas enthalten, müssen gemeldet werden.

Ab 18. September 2019 ist der Benutzerbereich „Mitteilung Tätigkeiten (Comunicazione interventi)" auf dem Portal der F-Gas Datenbank aktiv.

Beantragung der Zugangsdaten und Berechtigungen für die Übermittlung der Daten

Die zur Mitteilung verpflichteten Subjekte müssen beim F-Gas Register die Zugangsdaten zur Datenbank und zur Übermittlung der Daten anfordern. Die Anfrage erfolgt durch die telematische Übermittlung eines Antrags um Berechtigung über die Website www.fgas.it, die mit der Vorrichtung für die digitalen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens oder dessen Stellvertreter zugänglich ist.

Die Zugangsdaten werden von zertifizierten Unternehmen, oder von nicht zertifizierten Unternehmen im Namen ihres zertifizierten Personals, beantragt.

Im Antrag sind die Namen der Personen anzugeben, die auf der Datenbank arbeiten und effektiv die Mitteilungen der durchgeführten Tätigkeiten eingeben werden. Sobald der Antrag von der Handelskammer angenommen wurde, erhalten diese Personen per E-Mail die Zugangsdaten. Diese Personen können betriebsintern (z.B. Verwaltungspersonal) oder -extern (z.B. Freiberufler oder Berufs- oder Wirtschaftsverband) sein.

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