Handelskammer Bozen
Die Aufgaben des Anti-Mobbing-Dienstes auf einen Blick.

Anti-Mobbing-Dienst

Anlaufstelle des Landes
Datum:  Juni 2022

Der Anti-Mobbing-Dienst des Landes dient auch als Anlaufstelle für Arbeitgeber/innen.

Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und äußert sich in systematischen Abwertungen, Anfeindungen und Schikanen. Diese können von Vorhaltung von Informationen bis hin zu offenen Gewalthandlungen reichen und werden mit dem Ziel der Schädigung der Person ausgeführt. Mobbing hat für die Betroffenen und das Unternehmen weitreichende Folgen. Für das Unternehmen verursacht Mobbing Mehrkosten durch hohe Krankenstände mit langen Ausfällen, schlechtes Betriebsklima unter den Kolleg/innen und eine hohe Fluktuation bei den Mitarbeiter/ innen.

Für betroffene Arbeitnehmer/ innen und Arbeitgeber/ innen gilt, sich so früh wie möglich Hilfe und Beratung zu holen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde mit Landesgesetz Nr. 4/2021, Absatz 3 ein Anti-Mobbing-Dienst ins Leben gerufen. Dieser ist beim Büro der Gleichstellungsrätin Michela Morandini angesiedelt und seit September 2021 aktiv.

Der Dienst bietet unter anderem Information, Beratung und Mediation für Arbeitnehmer/innen sowie Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitgeberverbände, Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/ innen an.

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