Jahresmeldung und Jahresbeitrag
Welche Pflichten und Fristen sind nach der Eintragung ins Register einzuhalten?
Bis zum 31. Januar jedes Jahres sind alle Hersteller oder Importeure, außer den neu tätigen, verpflichtet, dem Reifenregister die Menge der im Vorjahr auf den Markt gebrachten Reifen zu melden.
Der Tarif der Jahresquote richtet sich nach der Menge der von jedem Hersteller und Importeur auf den Markt gebrachten Reifen. Dieser Tarif wird von den Herstellern und Importeuren, auch neu tätigen, zum Zeitpunkt der Eintragung im Reifenregister und anschließend bis zum 31. Januar jedes Jahres gleichzeitig mit der jährlichen Meldung entrichtet.
Auf der Website des Reifenregisters werden die Berechnungs- und Zahlungsmodalitäten des Tarifs veröffentlicht.
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