Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ausstellung des Sichtvermerks

Die Ausstellung des Sichtvermerks erfolgt digital als Ausdruck im Betrieb.
Ein Sichtvermerk wird als digital signiertes Dokument erstellt.
Der Antragsteller erhält eine PDF-Datei, die auf der Rückseite des Dokuments ausgedruckt wird, für das der Sichtvermerk beantragt wurde.

Unterschriften und digitale Signatur

Je nach Vorhandensein der Legalisierung (legalizzazione – ex-UPICA) enthält die Datei:

  • 1 oder 2 holografische Unterschriften
  • eine digitale Signatur

Bereitstellung der Datei

Die Datei zum Ausdruck wird auf drei Arten zur Verfügung gestellt:
  • In der Suite „Dokumente für den Außenhandel“
  • An die ZEP-Adresse (PEC)
  • An die E-Mail-Adresse

Die ZEP- und E-Mail-Adressen sind jene, die im Antrag für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb oder im Antrag auf Änderung der Kontaktdaten angegeben wurden.

Ausdruck auf Papier

  • Die Datei kann per E-Mail weitergeleitet werden
  • Der Ausdruck kann auch im Zielland des Exports erfolgen
  • Der Ausdruck muss in Farbe erfolgen

Ausdruck in der Handelskammer - Ausnahmefall

Der Ausdruck in der Handelskammer ist grundsätzlich nicht vorgesehen und erfolgt (bis auf Weiteres) nur in einem einzigen Ausnahmefall:

Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Hinweise zur Bearbeitung" angegeben werden.
Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Nachweise für die Notwendigkeit der Apostille einzufordern.

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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

0471 945 653
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15