
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen hat eine Schiedsklausel entwickelt, die in Verträgen integriert werden kann, um Streitfälle effizient ohne Gerichtsverfahren zu lösen.
Die Zivilprozessordnung erlaubt es, einen Streit ohne den Eingriff der Gerichtsbarkeit, durch ein Schiedsverfahren zu entscheiden. Dies ist ebenso rechtswirksam, aber schneller und effizienter.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts erfolgt entweder durch einen Einzelschiedsrichter oder durch einen dreiköpfigen Schiedssenat. Die Parteien können bereits im Vertrag festlegen, was sie bevorzugen.
Zudem besteht die Möglichkeit, den Schiedsrichter einvernehmlich aus dem Verzeichnis des Schiedsgerichts der Handelskammer Bozen auszuwählen. Darüber hinaus kann ein Gutachten bei der Ermittlung oder technischen Bewertung von Sachverhalten hilfreich sein. Die Handelskammer Bozen ermöglicht es, technische Feststellungen durch Gutachter durchzuführen, die vom Schiedsgericht ernannt werden. Das Gutachten ist bindend.
Durch die Verbindung des Schieds- und des Gutachterverfahrens können vor allem in Verträgen technischer Natur, große Vorteile erzielt werden. Das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen hat dafür nun eine kombinierte Klausel erstellt.
Online verfügbar
Diese Schiedsklausel kann von der Website kopiert und in Verträgen eingefügt werden. Weiters steht das Team Alternative Streitbeilegung der Handelskammer Bozen für Fragen zur Schiedsklausel telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Die Klausel ist in deutscher, italienischer und englischer Sprache verfügbar.