Handelskammer Bozen
Der Brexit wirkt sich auf die EU-Schutzrechte wie Patente, Marken, Muster und Modelle aus.

Brexit und gewerbliche Schutzrechte

Auswirkungen
Datum:  März 2021

Seit 1. Jänner ist das neue Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft und hat Auswirkungen auf alle Inhaber von Patenten, Marken, Muster und Modellen.

Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die vor dem 31.12.2020 beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen wurden, verlieren ihre Wirkung im Vereinigten Königreich, jedoch erhalten die jeweiligen Marken-, Muster und Modellinhaber dort gleichwertige nationale britische Marken bzw. Muster und Modelle.

Nationale Schutzrechte

Das Amt für geistiges Eigentum im Vereinigten Königreich (UKIPO) hat für alle eingetragenen Unionsmarken bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster zum Jahreswechsel 2020/21, ohne Einhebung amtlicher Gebühren, gesonderte nationale Schutzrechte erstellt. Diese Anträge sind mit der Eintragungsnummer der EUIPO versehen und werden wie eigenständige Schutzrechte verwaltet. Dies bedeutet, dass sie in Zukunft getrennt verlängert werden müssen. Anmeldedatum und Fälligkeit der neuen britischen Schutzrechte bleiben unverändert.

Dasselbe gilt auch für international registrierte Marken, Muster und Modelle mit Benennung der Europäische Union.

Für Marken sowie Muster und Modelle, welche bis zum 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen wurden, besteht die Möglichkeit, ein gesondertes nationales britisches Schutzrecht bis zum 30. September 2021 beim UKIPO zu beantragen.

Auf europäische Patente hat der Brexit wenig Auswirkungen. Das Vereinigte Königreich bleibt weiterhin ein Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens. Europäische Patente mit Gültigkeit im Vereinigten Königreich werden automatisch in ein eigenes UK-Register übertragen.

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