Erklärung Hausmüll und Abfälle, die auf der Grundlage einer Konvention gesammelt werden
Die Erklärung Hausmüll und Abfälle, die auf der Grundlage einer Konvention gesammelt werden, muss von institutionellen Subjekten, die für die integrierte Bewirtschaftung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Abfälle verantwortlich sind, eingereicht werden.
Frist für die Einreichung der Erklärung: 01. Juli 2024
Ausarbeitung und Übermittlung
Gemeinden, ihre Verbunde und die Bezirksgemeinschaften oder Sonderbetriebe mit dem Zweck der Hausmüllbewirtschaftung müssen die Erklärung ausschließlich telematisch auf dem Portal www.mudcomuni.it erstellen.
Die Übermittlung muss telematisch oder mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) wie folgt durchgeführt werden:
Die erklärenden Subjekte können einen Webservice verwenden, um auf dem Portal www.mudcomuni.it die Eingabe der Daten über die Sammlung und Zuführung von Haushaltsmüll und konventionierter Müllsammlung, die der Erklärende bereits in das eigene Computersystem im Laufe der meldegegenständlichen Bewirtschaftung eingegeben hat, vorzunehmen.
Telematische Übermittlung
Bei telematischer Übermittlung wird die Erklärung nach erfolgter Ausarbeitung über das Portal www.mudcomuni.it telematisch verschickt. Dafür müssen die erklärenden Subjekte im Besitz einer Vorrichtung mit einem gültigen digitalen Unterschriftszertifikat sein, lautend auf den gesetzlichen Vertreter oder dessen Bevollmächtigten.
Übermittlung in Papierform mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC)
Subjekte, die nicht über eine digitale Unterschrift verfügen oder nicht in der Lage sind, die Sekretariatsgebühren online zu zahlen, übermitteln die Erklärung wie folgt:
1. Ausfüllen der Mitteilung, indem die Daten im Portal www.mudcomuni.it eingegeben werden;
2. Das meldeamtliche Formblatt, das automatisch vom System auf dem Portal www.mudcomuni.it erstellt wird und vom gesetzlichen Vertreter oder von dessen Bevollmächtigten mit eigenhändiger Unterschrift versehen wird, ausdrucken;
3. Die MUD Erklärung in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden versehen;
4. Das Dokument in Papierform in ein elektronisches Dokument in Pdf-Format umwandeln;
5. Ein einziges Pdf-Dokument erstellen, das folgende Dokumente beinhaltet:
- Kopie des meldeamtlichen Teils mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden;
- Kopie der Zahlungsbestätigung der Sekretariatsgebühren an die zuständige Handelskammer;
- Kopie der Identitätskarte des Unterzeichners (wird das Pdf-Dokument digital unterzeichnet, ist die Kopie der Identitätskarte nicht erforderlich).
6. Die Datei mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse comunicazionemud@pec.it senden.
Jede mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) übermittelte Mail, darf nur eine einzige MUD-Mitteilung enthalten, wobei im Betreff ausschließlich die Steuernummer des Erklärenden anzuführen ist.
Mitteilungen, die mit anderen als den oben genannten Modalitäten ausgearbeitet werden, gelten als nicht korrekt. Das zertifizierte elektronische Postfach kann keinerlei Rückmeldung auf eingegangene Meldungen, die von der beschriebenen Vorgehensweise für die Verfassung der Abfallerklärung abweichen, liefern.
Der Postversand ist daher nicht zulässig!
Sekretariatsgebühren
Je nach Art der Übermittlung sind folgende Zahlungsmöglichkeiten vorgesehen:
Telematische Übermittlung
Bei telematischer Übermittlung betragen die Sekretariatsgebühren 10,00 €. Die Zahlung kann ausschließlich mit Kreditkarte, PagoPa oder mit Hilfe des "Istituto di pagamento InfoCamere" zur Verfügung gestellten Dienstes erfolgen.
Übermittlung in Papierform mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC)
ACHTUNG: Bei Übermittlung in Papierform mittels PEC betragen die Sekretariatsgebühren (lt. Gesetz 70/1994) 15,00 € für jede Betriebsstätte, die über den elektronischen Zahlungsverkehr PagoPa zu entrichten sind (sog. "modello 3" von pagoPA)": Nach erfolgtem Ausfüllen der Erklärung ermöglicht das System die Erstellung einer pagoPA-Zahlungsaufforderung, die für die Bezahlung an allen in der Plattform akkreditierten physischen und virtuellen Schaltern (z.B. Tabaktrafiken, Annahmestellen, Postschaltern, Banken) erforderlich ist. Der Erklärende muss beim Versenden der Erklärung, eine Kopie der Zahlungsbescheinigung beifügen.
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