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Produktspezifische Auflagen zur Sicherheit
Bei Erzeugnissen die durch spezifische Vorschriften in Europäischen Richtlinien oder anderen Gemeinschaftsbestimmungen fallen, sowie von den diesbezüglichen Umsetzungen in nationales Recht geregelt werden, sind zusätzliche Hinweise auf den Produkten wiederzugeben.
Beispiele an Erzeugnissen die zusätzlichen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften unterliegen
- Haushaltsgeräte die der Kennzeichnung zum Energieverbrauch unterliegen und entsprechende Verpflichtungen für den Handel und seine Lieferanten;
- Textilien;
- Kindergesicherte Feuerzeuge;
- Kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren;
- ...
Beispiele an Erzeugnissen deren Einbringung in den Markt mit einer Meldepflicht verbunden ist
Chemische Substanzen
- REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
- Klassifikation und Kennzeichnung chemischer Substanzen, aus der Datenbank des "Centro Nazionale Sostanze Chimiche, Istituto Superiore della Sanità";
- Archiv der gefährlichen Präparate aus der Datenbank des "Centro Nazionale Sostanze Chimiche, Istituto Superiore della Sanità";
- Inhaltsstoffe bei Kosmetika, über die Datenbank "CosIng" können Unternehmer schnell und einfach Informationen zu den verwendeten Substanzen einholen;
- Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Für die Erstinformation zum Thema: Link zur Internetseite des italienischen Gesundheitsministeriums;
Zur Prüfung der zugelassenen Substanzen: Link zur Datenbank "Food contact Materials"
Für Aspekte die nicht eigens in produktspezifischen Bestimmungen geregelt sind, finden die oben wiedergegebenen Mindestinformation gegenüber dem Verbraucher Anwendung die im Zuge des Konsumentenkodexes eingeführt wurden.
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