Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Smart&Start Italia

Mit Smart&Start Italia werden die Gründung und die weitere Entwicklung von innovativen Start-ups unterstützt. Finanziert werden Projekte zwischen 100.000 Euro und 1,5 Millionen Euro.

Folgende Rechtssubjekte können um eine Finanzierung ansuchen:

  • kleine innovative Start-ups, die vor nicht mehr als 60 Monaten gegründet wurden;
  • Gruppen natürlicher Personen, die ein innovatives Start-up-Unternehmen in Italien gründen wollen und auch im Ausland ansässig sein können, oder Ausländer im Besitz der „Startup Visa“;
  • ausländische Unternehmen, die sich verpflichten, mindestens einen Sitz in Italien zu errichten.

Welche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss, um ein „innovatives Start-up-Unternehmen“ zu sein, ist in Art. 25 des GD 179/2012 geregelt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Seite startup.registroimprese.it.

Das Gesuch kann nur online auf der Plattform www.invitalia.it gestellt werden.

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen, unter anderem ein Info-Webinar.

Waren diese Informationen hilfreich?
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kontakt

EEN - Enterprise Europe Network

0471 945 689 - 543