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Wie erfolgt die Ausstellung der Freiverkaufsbescheinigung?
- Anfragen um Ausstellung einer Freiverkaufsbescheinigung werden von der Handelskammer Bozen normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags bearbeitet, nach Möglichkeit jedoch noch am selben Tag
Das Ergebnis der Anfrage erhalten
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Der Antrag wurde angenommen:
Im Portal sieht der Antragsteller das positive Ergebnis seiner Anfrage:
Datum und Uhrzeit der ausgestellten Freiverkaufsbescheinigung
Der Antragsteller erhält per E-Mail eine Bestätigung der über die Kreditkarte eingehobenen Gebühren, dies ist gleichzeitig der Hinweis, dass die Dokumente ausgestellt wurden und zum Ausdruck bereitstehen -
Der Antrag wurde abgelehnt:
Im Portal sieht der Antragsteller die Vermerke zur Ablehnung um nötige Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen und dann die überarbeitete Anfrage abermals zu signieren und an die Handelskammer zu übermitteln
Die Freiverkaufsbescheinigung abholen
Im Abschnitt 3 - „Note per la Camera di commercio“ kann der Antragsteller Angaben zur Abholung der Unterlagen des jeweiligen Antrags machen:
- keine Angabe bzw. leeres Feld, bedeutet für die Mitarbeiter der Handelskammer:
die Abholung erfolgt in der Handelskammer Bozen von einer vom Unternehmen bevollmächtigen Person während der Öffnungszeiten - Angabe der Details zum Versand per Kurier (DHL, UPS, usw.), falls DHL, Etiketten als Anlage hochladen, etwaige Mitteilungen an export@handelskammer.bz.it
Der Antragsteller organisiert den Versand und trägt die gesamten Kosten - Angabe der gewünschten Außenstelle zur Abholung der Dokumente, unter Beachtung folgender Voraussetzungen und Zeiten:
Erhalt der korrekten Anfrage bis Dienstag 10.30 Uhr, Abholung in:
Meran, Brixen, Bruneck: Donnerstag ab 11.00 Uhr
Sterzing: nur freitags (*derselben Woche) ab 08.30 Uhr
Erhalt der korrekten Anfrage bis Mittwoch 14.30 Uhr, Abholung in:
Meran, Bruneck: Freitag ab 11.00 Uhr
Brixen: Montag ab 08.30 Uhr
Erhalt der korrekten Anfrage bis Freitag 14.30 bzw. 10.30 im Juni, Juli, August, Abholung in:
Meran, Brixen, Bruneck: Dienstag ab 11.00 Uhr
Erhalt der korrekten Anfrage ohne Zeitlimit (*außer Sterzing bis Dienstag), Abholung in:
Schlanders: nur donnerstags der nachfolgenden Woche ab 08.30 Uhr
Sterzing: nur freitags der nachfolgenden Woche ab 08.30 Uhr
Die Freiverkaufsbescheinigung im Betrieb ausdrucken
Derzeit ist es noch nicht möglich, die angefragten Dokumente im Betrieb auszudrucken.
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