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Staatliche Hilfsmaßnahmen
Mit dem Dekret „Ristori bis“ hat der Staat neue Hilfsgelder für Unternehmen bereitgestellt.
Das Dekret „Ristori ter“ sieht weitere Beihilfen vor, von denen ein Teil die bereits in den roten und orangen Zonen gewährten Beihilfen verstärken soll. Zudem sind ein Fonds für die Gemeinden und neue Mittel zur Bewältigung nationaler Notfälle vorgesehen.
Das Dekret „Ristori quater“ sieht den Aufschub von Steuerfristen vor und beinhaltet weitere Beiträge.
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