Dekret „Ristori bis“
Aussetzung der Sozialversicherungsbeiträge
- Die Aussetzung der Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsbeiträge für den Monat November ist im gesamten Staatsgebiet für alle Arbeitgeber bestimmter Branchen zugänglich, auch wenn sie in gelben Zonen tätig sind
- In den orangefarbenen und roten Zonen kann die Aussetzung der Zahlungen auch für den Monat Dezember in Anspruch genommen werden
- Die ausgesetzten Beiträge müssen bis zum 16.03.2021 überwiesen werden, auch mittels Raten bis zu maximal vier gleichen Monatsraten, wobei die erste Rate bis zum 16. März 2021 einbezahlt werden muss
Erhöhung des im Dekret "Ristori" vorgesehenen Verlustbeitrages und Erweiterung der Liste der Wirtschaftssektoren
- 50%ige Erhöhung des Verlustbeitrages, der durch das erste Dekret "Ristori" eingeführt wurde (berechnet auf der Grundlage des durch das Dekret "Rilancio" anerkannten Beitrages), für Unternehmen, die in bestimmten Wirtschaftssektoren tätig sind (Eis- und Konditoreien, Bars und andere ähnliche Betriebe ohne Küche und Hotels), mit Steuerdomizil oder Betriebssitz in orangen oder roten Zonen
- Erweiterung der Liste der Ateco-Codes zur Festlegung jener Tätigkeiten, für die der Beitrag gewährt wird
Neuer Verlustbeitrag
- Ein neuer Verlustbeitrag für bestimmte Unternehmen, die in den roten Zonen tätig sind, variabel je nach Art der ausgeübten Tätigkeit
Fonds für neue Beiträge
- Einrichtung eines Fonds zur Entschädigung der Aktivitäten der Regionen, die von künftigen restriktiven Maßnahmen betroffen sein könnten, um künftig automatisch Beiträge zu entrichten
Beitrag für Aktivitäten in Einkaufszentren und in der Lebensmittelindustrie
- Einrichtung eines Fonds für die Zahlung eines Verlustbeitrages für wirtschaftliche Aktivitäten in Einkaufszentren und in der Lebensmittelindustrie
Steuergutschrift für gewerbliche Miet- und Pachtverträge
- Erweiterung der Mietsteuergutschrift (übertragbar auf den Eigentümer der gemieteten Immobilie) in Höhe von 60% der Miete auf die Monate Oktober, November und Dezember für Unternehmen, die in den roten Zonen tätig sind und eine Tätigkeit ausüben, für die ein Verlustbeitrag vorgesehen ist
Aussetzung der Zahlungen für den Monat November
- Personen, deren Tätigkeit ausgesetzt werden muss, können von der Aussetzung der Zahlungen von Quellensteuern und Mehrwertsteuer für den Monat November profitieren
Verschiebung der zweiten Anzahlung von Irpef, Ires und Irap
- Verlängerung der Fällligkeit der zweiten oder einzigen Rate des Vorschusses auf Ires, Irpef und Irap bis zum 30. April 2021, ungeachtet des Umsatzrückgangs, für jene Unternehmen, für die die ISA genehmigt wurden und die von den neuen DPCM-Beschränkungen vom 3. November 2020 betroffen und in den roten Zonen tätig sind
Annullierung der zweiten IMU-Tranche
- Aufhebung der zweiten IMU-Tranche, wenn die Gebäudeeigentümer auch verantwortlich für die durchgeführte Tätigkeit sind, für jene Unternehmen, die zu den Begünstigten des neuen Verlustbeitrages zählen und in den roten Zonen tätig sind
Aussetzung der Sozialversicherungsbeiträge
- Für die vom Dekret "Ristori" aufgeführten Aktivitäten in den gelben Zonen werden die Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsbeiträge für den Monat November ausgesetzt
- Für Unternehmen in den orangefarbenen und roten Zonen gilt die Aussetzung sowohl für November als auch für Dezember
Unterstützung für die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
- Grundsätzliche Abgabenbefreiung für den Monat Dezember zugunsten jener Unternehmen, die bereits im Rahmen des ersten Dekrets "Ristori" diese Befreiung in Anspruch nehmen konnten, und in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur tätig sind
Babysitter-Bonus und Sonderurlaub
- In den roten Zonen, wo die Aussetzung der Schulaktivitäten in den 2ten und 3ten Klassen der Mittelschulen vorgesehen ist:
- 1.000 Euro für einen Babysitter und,
- sofern die Arbeitstätigkeit nicht in bestimmten Formen durchgeführt werden kann, Überstundenurlaub mit Zahlung einer Zulage von 50% des Monatsgehalts für Eltern im Angestelltenverhältnis
Unterstützung für den dritten Sektor
- Sonderfonds zur Unterstützung von Personen die im dritten Sektor tätig sind, die nicht Begünstigte des Verlustbeitrages sind:
- Freiwilligenorganisationen
- Verein zur sozialen Förderung
- gemeinnützige Organisationen von sozialem Nutzen
Download
- Gesetzesdekret Nr. 149 "Ristori bis" vom 09.11.2020
- Liste der Unternehmen denen erneut ein Verlustbeitrag zusteht (allegato 1). Die Beitragszahlung erfolgt automatisch, es braucht kein neues Gesuch gestellt werden.
- Liste der Unternehmen die erstmals um einen Verlustbeitrag ansuchen können (allegato 2).