Contrast:Hoher Kontrast|Normale ansicht
Maßnahmen für die Unternehmen
Eco- und Erdbebenbonus 110%
- Absetzbeträge für Ausgaben für energetische Sanierungen, Erdbebensicherungsmaßnahmen und Einbau von Fotovoltaikanlagen, die innerhalb 31. Dezember 2021 getätigt werden
- Ermäßigung in der Rechnung für die Auftraggeber in Höhe von 100% der Kosten
- Übertragung eines Steuerguthabens in Höhe von 110% der Arbeiten an das Unternehmen, das die Arbeiten durchgeführt hat.
Notstandfonds für Unternehmen und Einrichtungen im Kulturbereich
- Der Fonds wird mit 150 Millionen Euro ausgestattet.
- Für Büchereien, Verlagswesen, Museen, Kulturstätten, die nicht dem Staat, den Regionen oder anderen Lokalkörperschaften angehören.
- Der Fonds dient dem Ausgleichder Verluste infolge der Annullierung von Vorführungen, Messen, Kongressen und Ausstellungen
- 500 Euro einmaliger Bonus für die Zeitungsläden
- 8% Steuerermäßigung für Ausgaben 2019 für den Kauf von Papier
- 50% Höchstbetrag des Steuerguthabens für Werbeinvestitionen
Tourismus
- 50 Millionen Euro für die Zeichnung von Anteilen oder Aktien von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und Investmentfonds für den Kauf und die Aufwertung von Immobilien für touristisch-gastgewerbliche Tätigkeiten
- 50 Millionen Euro für die Beteiligung an Spesen für die hygienische Sanierung der Arbeitsplätze und -mittel, Anpassung der Räumlichkeiten zugunsten von touristisch-gastgewerblichen Unternehmen, Thermalunternehmen und Badeanstalten
- 30 Millionen Euro für Tax credit für Urlaub an die Familien, Erstattung der Mieten, Ermäßigungen auf Gebührenrechnungen und Steuerguthaben für die touristisch-gastgewerblichen Unternehmen
Verlustbeiträge
- Stützmaßnahmen zugunsten von Beziehern von Einkommen aus unternehmerischer und selbständiger Tätigkeit, MwSt.-Nummern:
- mit Erträgen bis zu 5 Millionen Euro
- mit einer Abnahme niedriger als zwei Drittel des Umsatzes und der Vergütungen im April 2020 im Vergleich zu 2019
- Die Höhe des Beitrages wird im Verhältnis zur Differenz zwischen dem Umsatz und den Vergütungen von April 2020 und jenen von April 2019 berechnet.
- Die Prozentsätze werden aufgrund des Steuerzeitraums vor dem Inkrafttreten des Dekrets berechnet:
- 20% für Erträge/Vergütungen bis zu 400.000 Euro
- 15% für Erträge/Vergütungen zwischen 400.000 Euro und einer Million Euro
- 10% für Erträge oder Vergütungen zwischen 1 und5 Millionen Euro
Steuerguthaben von 60% für die Mieten der KMU
- Steuerguthaben bis zu 60% der Mieten für die Monate März/April und Mai für Unternehmen mit Erträgen oder Vergütungen bis zu 5 Millionen Euro, die eine Minderung des Umsatzes oder der Vergütungen im April 2020 von mindestens 50% erlitten haben
- Für gastgewerbliche Strukturen giltdas Guthaben unabhängig vom Geschäftsvolumen im vorhergehenden Zeitraum
- FÜR ALLE UNTERNEHMEN MIT EINEM UMSATZ BIS ZU 250 MILLIONEN werden IRAP-Saldo und -Anzahlung, die im Juni geschuldet sind, gestrichen
Ausgaben für die Sicherheit
- Steuerguthaben von 80% bis zu höchstens 80.000 Euro für Investitionen für eine sichere Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Maßnahmen, die für die Befolgung der sanitären Vorschriften und Eindämmungsmaßnahmenerforderlich sind:
- Bauarbeiten für den Umbau von Umkleideräumen, Mensa, Errichtung von medizinischen Bereichen, Zugängen und Gemeinschaftsräumen
- Sicherheitseinrichtungen, Kauf von Technologien für die Arbeitstätigkeit und für Geräte zur Fiebermessung der Beschäftigten
Ermäßigung auf Stromrechnungen für drei Monate ab April
- ARERA legt neue Tarife fest, um die leistungsunabhängigen Fixbeträge für alle gewerblichen Kunden mit Niederspannung zu annullieren
- Nur für gewerbliche Kunden mit Niederspannung über 3,3KW werden die Tarife neu berechnet, mit Anrechung einer "virtuellen" Leistung (3kW) ohne Konsumeinschränkungen
Steuerfrist vom 16. September
- 16. September für die Einzahlung aller Steuereinbehalte, Mehrwertsteuer, Vorsorge- und INAIL-Beiträge, Feststellungen, Steuerzahlkarten, Raten und Saldo "rottamazione-ter", sofern Voraussetzungengemäß Art. 18 des Dekrets "Liquidità" erfüllt sind.
- Die geschuldeten Beträgekönnen mit einer einmaligen Zahlung oder in vier Raten eingezahlt werden
Erste Rate IMU und TOSAP
- Streichung der IMU-Anzahlung von Juni für Hotels und Badeanstalten, sofern Eigentümer und Betreiber übereinstimmen
- Bis zum 31. Oktober sind die Zusatzflächen auf öffentlichem Grund für Betriebe, die öffentlich zugängliche Dienste anbieten und wegen der Abstandsmaßnahmen zusätzliche Fläche brauchen, gebührenfrei
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