Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen:

 

Autonome Region Trentino-Südtirol: Markterhebung zwecks Erwerb einer Immobilie in Bozen

Die Autonome Region Trentino-Südtirol beabsichtigt, eine Markterhebung zwecks Erwerb einer Immobilie in Bozen, die für Büros und Archive genutzt werden soll, durchzuführen.

Frist für die Einreichung der Angebote: 12:00 Uhr des Tages Donnerstag, 30. März 2023.

Die vollständige Bekanntmachung ist hier abrufbar.

 


Bekanntmachungen mit bereits abgelaufenen Fristen:

 

Öffentliche Bekanntmachung für eine Marktrecherche für den möglichen Ankauf eines Grundstücks oder einer leerstehenden Immobilie für das Konsortium zur Verwirklichung und Verwaltung der Großmarkthalle Bozen G.m.b.H.

Die Handelskammer Bozen wickelt eine Marktrecherche für den eventuellen Erwerb eines Grundstücks oder einer leerstehenden Immobilie für das Konsortium zur Verwirklichung und Führung der Großmarkthalle Bozen G.m.b.H. zwecks eines neuen Sitzes ab.

In der öffentlichen Bekanntmachung werden die Eigenschaften des Grundstücks angegeben und die Einreichungsmodalität der Interessensbekundung, die innerhalb 16.12.2022, 12:30 Uhr übermittelt werden muss.

 

Öffentliche Bekanntmachung für den Ankauf, die Miete oder das Leasing einer Immobilie für die Unterbringung des Talent Centers in Bozen

Die Handelskammer Bozen führt eine Markterhebung für den Ankauf, die Miete oder das Leasing einer Immobilie in Bozen für die Errichtung eines "Talent Center" durch. Das „Talent Center“ ist ein Zentrum für die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Mittelschülern und die Unterstützung der Familie des jeweiligen Schülers in der Schul- und Berufswahl.

In der öffentlichen Bekanntmachung werden die Eigenschaften der Immobilie angegeben und die Einreichungsmodalität des Angebots, das innerhalb 31.12.2019, 12:00 Uhr übermittelt werden muss.

 

Maßnahmen zur Erleichterung der Ausgabe von Bankfinanzierungen für Investitionen zur Digitalisierung der kleinen und mittleren Unternehmen

Der Kammerausschuss hat für eine Dauer von 5 Jahren einen Fond von 12 Millionen zur Verfügung gestellt, um Investitionen zur Digitalisierung zu fördern. Die in der Handelskammer Bozen eingetragenen KMUs, welche Bankfinanzierungen für bestimmte Investitionen in die Digitalisierung in Anspruch nehmen, können sich an die teilnehmenden Kreditgarantiegenossenschaften wenden, um bessere Konditionen zu erhalten, da ihre Finanzierung von einer Garantiegenossenschaft gesichert und von der Handelskammer rückversichert wird.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung werden die Kreditgarantiegenossenschaften und -konsortien ausfindig gemacht, welche die Rückversicherung der Handelskammer in Anspruch nehmen können. Innerhalb 6. Juni 2019 müssen die interessierten Kreditgarantiegenossenschaften und -konsortien die untenstehende Interessensbekundung ausfüllen und unterzeichnen und an die PEC-Adresse administration@bz.legalmail.camcom.it übermitteln.

Anschließend werden in diesem Abschnitt die Ansprechpartner veröffentlicht, an die man sich wenden kann, um von der von der Handelskammer bereitgestellten Rückversicherung Gebrauch zu machen.

Informationen

Mit Maßnahme des Generalsekretärs vom 20. Juni 2019 sind die folgenden Kreditgarantiegenossenschaften ausgewählt worden, an die sich die interessierten Unternehmen wenden können, um die Rückversicherung der Handelskammer in Anspruch zu nehmen:

  • Confidi Südtirol
    Schlachthofstraße 30, 39100 BOZEN
    E-Mail: info@confidi.bz.it
  • Garfidi Kreditgarantiegenossenschaft
    Schlachthofstraße 30/c, 39100 BOZEN
    E-Mail: info@garfidi.it
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Kontakt

Transparente Verwaltung

Dr. Daniel Hofmann

0471 945 631