Handelskammer Bozen

Stromverteiler: kleine Unternehmen vom Unbundling-Zwang befreien

Data: 
Donnerstag, 23. Juni 2016
Uhrzeit: 

Ein kürzlich eingereichter Abänderungsantrag für das bestehende Gesetz zur Regelung des Strommarktes hat das Ziel, die kleinen Unternehmen von der Pflicht zu befreien, ihre Geschäftsfelder trennen zu müssen. Die Handelskammer Bozen unterstützt diesen Antrag, denn er kommt den kleineren Südtiroler Stromverteilern zu Gute. Das sind jene Unternehmen, die Stromnetze betreiben, oft aber auch Produktionen haben.

Das Legislativdekret 93 von 2011 sieht das Unbundling für italienische Unternehmen im Stromsektor vor. Unbundling, auf Deutsch Entflechtung, wird im Energiesektor verwendet, um die Aufteilung zwischen der Netzinfrastruktur, dem sogenannten geschützten Bereich, und den jeweils vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen, dem wettbewerblichen Bereich, zu beschreiben. Das heißt, dass es zu einer Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Verkauf kommt. Das Unternehmen, welches vorher in beiden Bereichen tätig war, muss zwei unabhängige Gesellschaften bilden.
Das Gesetz hat das Ziel, die Konkurrenz auf dem Strommarkt zu fördern und die Neutralität der Infrastrukturbetreiber zu garantieren, damit es zu keiner Diskriminierung beim Zugang und bei der Benutzung der Anlagen kommt. Zusätzlich sollen Querfinanzierungen damit unmöglich gemacht werden.
Ein Abänderungsantrag zu diesem Gesetz befindet sich gerade in der Gesetzgebungskommission im Senat. Er wurde von Senator Hans Berger eingebracht und sieht eine Ausnahmeregelung für die kleineren Stromverteiler vor. Das Gesetz soll nicht für Unternehmen gelten, die weniger als 25.000 Zählpunkte beliefern. Zählpunkte sind bei Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmelieferanten geografische Punkte, an denen die Versorgungsleistungen vom Verbraucher bezogen und wo sie gezählt werden.
Handelskammerpräsident Michl Ebner betont: „Senator Hans Berger setzt sich in Rom für die kleineren Stromverteiler in Südtirol ein, damit der bürokratische und verwaltungstechnische Aufwand so gering wie möglich gehalten werden kann und sie somit eine Chance auf dem Markt haben.“
Damit wären zum Beispiel die Stadtwerke Brixen mit rund 19.000 Endkunden/innen und die Stadtwerke Bruneck mit circa 14.000 Endabnehmer/innen vom Unbundling-Zwang befreit.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Alfred Aberer, Tel. 0471 945 612, E-Mail: alfred.aberer@handelskammer.bz.it