Handelskammer Bozen

Regionale Produkte und Markenschutz

Data: 
Donnerstag, 22. September 2016
Uhrzeit: 

Regionale Produkte und Dienstleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Um die eigenen Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden und deren Einzigartigkeit hervorzuheben, können Unternehmen den Markenschutz nutzen.

Doch nicht jede Wort-/Bildschöpfung kann als Marke angemeldet werden; die Wahl und die Verwendung einer Marke sind gesetzlich geregelt.

Die Veranstaltung gab einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten des Markenschutzes für regionale Produkte und Dienstleistungen, zeigte die  Anwendungsgebiete der Dachmarke Südtirol auf und endete mit interessanten Erfahrungsberichten von Südtiroler Unternehmen.

Detailprogramm (PDF 191 KB)

Rechtsgrundlagen: Markenschutz und Regionalität (PDF 1089 KB)
Anwendungsgebiete der Dachmarke Südtirol (PDF 2660 KB)
Erfahrungsberichte aus der Praxis: Christian Peer (PDF 2328 KB)
Erfahrungsberichte aus der Praxis: Werner Morandell (PDF 7111 KB)

Information
Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen
Tel. 0471 945 531 -514, Fax 0471 945 524
patentemarken@handelskammer.bz.it