Handelskammer Bozen
Handelsgebräuche

Handelsgebräuche 2018 genehmigt

Data: 
Dienstag, 05. Juni 2018
Uhrzeit: 

Die Handelskammer Bozen hat die Sammlung der Südtiroler Handelsgebräuche auf den neuesten Stand gebracht. Die Fachkomitees haben ihre Arbeiten abgeschlossen, die Landeskommission hat die Sammlung geprüft und der Ausschuss der Handelskammer hat sie genehmigt. Vor Inkrafttreten der neuen Fassung der Handelsgebräuche können noch bis 16. Juli 2018 Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Vor kurzem hat der Kammerausschuss der Handelskammer die neue Sammlung der Gebräuche 2018 genehmigt. 17 Fachkomitees und eine Landeskommission, also insgesamt rund 85 Fachleute, haben unter der Koordination der Handelskammer die Revision der Gebräuche durchgeführt. Die neue Sammlung befindet sich nun in der gesetzlich vorgesehenen Phase der Veröffentlichung. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Gemeinden, Organisationen und Interessensverbände können über mehrere Wochen Einsicht nehmen und Verbesserungen vorschlagen sowie Anregungen deponieren.

Ivo Morelato vom Generalsekretariat der Handelskammer Bozen erklärt: „Bei den Handelsgebräuchen handelt es sich um allgemeine Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft immer wieder und über längere Zeit angewandt werden, in der Überzeugung, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen sind.“

Damit eine Verhaltensweise zum Gebrauch wird, bedarf es gleich mehrerer Bedingungen: Zeit, eine größere Gemeinschaft, die agiert und die Überzeugung, dass man sich so zu verhalten hat. Natürlich dürfen die Gebräuche bzw. die Verhaltensweisen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Fehlt eine der Voraussetzungen, ist die Gepflogenheit zwar in irgendeiner Weise eine allgemeine Verhaltensweise, nicht aber ein gesetzlich anerkannter Gebrauch.

„Verbraucher/innen sind es gewohnt, nach Gewicht zu kaufen. Dies erlaubt einen objektiven Vergleich zwischen Preis und Leistung. Die Handelsgebräuche sehen zum Beispiel vor, dass belegte Brote, Würstel, Kaminwurzen, Knödel und Pizza in Schnitten nach Stück verkauft werden dürfen. Die heißgeliebten Pommes frites dürfen nach Säckchen und gebratene Kastanien nach Portionen verkauft werden“, so Morelato.

Mit 16. Juli 2018 läuft die Frist der Veröffentlichung ab und die neue Sammlung der Handelsgebräuche tritt – sofern keine Änderungen erforderlich werden – endgültig in Kraft. Die amtliche Sammlung wird auf der Internetseite der Handelskammer Bozen für alle Interessierten zur Verfügung gestellt.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Ivo Morelato, Tel. 0471 945 629, E-Mail: morelato@handelskammer.bz.it.