Handelskammer Bozen

Fluorierte Gase: Datenbank wird Pflicht

Informationsveranstaltung zu den Neuerungen

Data: 
Mittwoch, 26. Juni 2019
Uhrzeit: 

Mit Dekret 146/2018 wurde die neue Datenbank für fluorierte Treibhausgase und für Geräte eingeführt, die diese Gase enthalten. Ab 24. Juli 2019 sind alle Unternehmen, die diese Gase verkaufen, zur telematischen Mitteilung der Verkaufsdaten verpflichtet und ab 24. September auch jene, die Anlagen betreuen. Um die betroffenen Unternehmen bestmöglich über die Neuerungen zu informieren, hat die Handelskammer heute Vormittag eine Informationsveranstaltung organisiert.

Zu den wichtigsten Neuerungen des Dekrets 146/2018 zählt die Errichtung einer Datenbank für fluorierte Treibhausgase und Geräte, die solche Gase enthalten. Verkäufer, Installateure und Wartungsunternehmen müssen ab 24. Juli 2019 die Informationen über den Verkauf von F-Gasen und die entsprechenden Geräte ausschließlich elektronisch an eine Datenbank übermitteln. Ab 24. September 2019 müssen zudem die Daten über die Installation, die Wartung, die Instandhaltung oder die Reparatur der Anlagen an die Datenbank übermittelt werden, die von der Handelskammer verwaltet wird.

Die Unternehmen müssen sich in der Datenbank registrieren und die laut Dekret 146/2018 vorgesehenen Verkaufsdaten über die fluorierten Treibhausgase und die Geräte, die diese Gase enthalten, telematisch übermitteln.

„Ziel der Meldungen ist es vor allem, die illegale Entsorgung von fluorierten Gasen einzudämmen. Denn so lange das Gerät, z.B. ein Kühlschrank, funktioniert, stellt das Gas kein Problem dar. Wird das Gerät aber nicht fachgerecht gewartet oder entsorgt, dann wird es zu einer Umweltbelastung“, erklärt der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen, Luca Filippi.

Heute Vormittag organisierte das WIFI, der Weiterbildungsservice der Handelskammer, in Zusammenarbeit mit dem Bereich Umweltschutz der Handelskammer Bozen ein spezifisches Seminar, um alle interessierten Unternehmen über die neuen Pflichten zur Registrierung und Meldung der Verkaufsdaten zu informieren.

Während der Veranstaltung wurden folgende Themen behandelt: die geltenden Bestimmungen, die zur Führung der Datenbank verpflichteten Personen bzw. Unternehmen, die Registrierung in der Datenbank sowie die Modalitäten für die Mitteilung und Abfrage der Verkaufsdaten. Außerdem wurde die Nutzung der Datenbank erklärt und es wurden die von den Teilnehmer/innen vorgebrachten, konkreten Fälle aus der Praxis behandelt.

Informationen zur aktuellen Rechtslage sind online auf der Internetseite des Bereichs Umweltschutz der Handelskammer Bozen verfügbar. Bei Fragen oder Unklarheiten bietet der Bereich Umweltschutz die Handelskammer persönliche Beratungen für Unternehmen: E-Mail: umwelt@handelskammer.bz.it; Tel. 0471 945 602.