Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge

Der Ausdruck „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag“ bezeichnet jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher:

  1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist;
  2. für den der Verbraucher unter den unter Punkt 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat;
  3. der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde; oder
  4. der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von dem Unternehmer in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass er für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt.

Als Geschäftsraum bezeichnet man:

  1. unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder;
  2. bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt.

Formale Anforderungen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Der Unternehmer stellt die vorvertraglichen Informationen dem Verbraucher auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereit. Diese Informationen müssen lesbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein.

Der Unternehmer stellt dem Verbraucher auch eine Kopie des unterzeichneten Vertragsdokuments oder die Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung, wobei diese Kopie gegebenenfalls auch die Bestätigung der vorher ausdrücklich erklärten Zustimmung des Verbrauchers für die Ausführung der Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, umfasst und der Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert (Art. 59, Absatz 1, Buchstabe o) des gesetzesvertretenden Dekretes n. 206/2005).

Möchte ein Verbraucher, dass die Dienstleistung oder die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme während der Widerrufsfrist beginnt, so fordert der Unternehmer den Verbraucher dazu auf, ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Ausführung von Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die nicht den Betrag von 200 Euro nicht übersteigt

Wenn der Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ausdrücklich die Dienste des Unternehmers zur Ausführung von Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat, der Unternehmer und der Verbraucher ihre vertraglichen Verpflichtungen sofort erfüllen und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 200 Euro nicht übersteigt, gilt:

  1. Der Unternehmer stellt dem Verbraucher, bevor dieser vertraglich gebunden ist, folgende Informationen zur Verfügung:
    • die Identität des Unternehmers,
    • die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, und gegebenenfalls seine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, damit der Verbraucher schnell Kontakt zu ihm aufnehmen und effizient mit ihm kommunizieren kann, sowie gegebenenfalls die Anschrift und die Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,
    • Informationen über die Höhe des Preises oder die Art der Preisberechnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag über die Gesamtkosten,
      auf Papier oder, wenn der Verbraucher dem zustimmt, einem anderen dauerhaften Datenträger.
      Der Unternehmer stellt auch folgende Informationen zur Verfügung:
    • die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen,
    • das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular,
    • in Fällen, in denen kein Widerrufsrecht besteht, den Hinweis, dass der Verbraucher nicht über ein Widerrufsrecht verfügt, oder gegebenenfalls die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Widerrufsrecht verliert
      er kann jedoch davon absehen, diese auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger bereitzustellen, wenn der Verbraucher sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt;
  2. die bereitgestellte Bestätigung des Vertrags muss alle vom Gesetz vorgesehenen vorvertraglichen Informationen beinhalten.

N.B.: Die genannten Vorschriften gelten nicht für die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträge, bei denen die vom Verbraucher zu zahlende Gegenleistung 50 Euro nicht überschreitet.

Diese Vorschriften werden allerdings angewandt insofern mehrere Verträge gleichzeitig zwischen denselben Parteien abgeschlossen werden und die vom Verbraucher zu zahlende Gesamtgegenleistung, unabhängig vom Betrag der einzelnen Verträge, 50 Euro überschreitet.

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